Man unterscheidet zwei Produktgruppen:
- Kräutertees, die als Lebensmittel im Rahmen der Ernährung genossen werden,
- Arzneitees, die unter das Arzneimittelgesetz fallen und auf den Verpackungen eine entsprechende Kennzeichnung sowie Wirkung und Gegenanzeigen aufweisen müssen.
Die meisten Arzneitees sind sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel und dürfen über den Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden, einige wenige sind apothekenpflichtig. Der Verkauf von Arzneitees im Einzelhandel (z. B. Lebensmittelmärkte und Drogerien) setzt in Deutschland einen Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel voraus. Viele Kräuter werden sowohl als Lebensmittel zu Genusszwecken wie auch als Arzneimittel zu Heilzwecken eingesetzt.
Jede Pflanze, die zu Kräutertee verarbeitet wird, hat verschiedene Inhaltsstoffe. Dazu gehören ätherische Öle, die den Geschmack und Geruch der jeweiligen Pflanze bestimmen, sowie Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente und Polyphenole. Mit Ausnahme von Matetee sowie kolanuss- und guaranáhaltigen Mischungen sind Kräutertees koffeinfrei.
Kräutertees werden unterschieden in Monodrogen (vom griechischen Wort mono für allein), wie Kamille oder Pfefferminze, und Mischungen aus verschiedenen Kräutern. Die Tees können nicht nur von verschiedenen Pflanzen stammen, sondern auch von unterschiedlichen Pflanzenteilen. Experten unterscheiden zwischen Kraut-, Blatt-, Wurzel, Rinden-, Blüten-, Früchte-, Samen- oder Holzdrogen.
Welche Pflanzenteile verwendet werden, hängt davon ab, wo sich die aromatischen Inhaltsstoffe befinden. Kräutertees werden auch Teedrogen genannt. Der Begriff Droge stammt vom niederländischen droog, gleich trocken, und bezeichnete ursprünglich einfach getrocknete Pflanzenteile.