Heute Vormittag wenden sich 75 Unternehmen aus zehn Ländern in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis, in dem sie das am 25. Juli 2018 vom EuGH gefasste Urteil zur Neuen Gentechnik ausdrücklich begrüßen und von der Kommission nun die Absicherung der Gentechnik-freien Produktion fordern, indem die Konsequenzen aus dem Urteil rasch umgesetzt werden. Heidemarie Porstner, Gentechniksprecherin der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000: "Wir begrüßen den offenen Brief und die klaren Worte der Lebens- und Futtermittelwirtschaft. Das EuGH-Urteil ermöglicht es nicht nur, die Umwelt und die menschliche Gesundheit adäquat zu schützen. Es ist offensichtlich auch für einen großen Wirtschaftsbereich durchaus relevant."
Der EuGH hat zwar in seinem Urteil klar festgelegt, dass neue gentechnische Methoden zur Veränderung von Tieren und Pflanzen, die bekannteste davon CRISPR, als Gentechnik klassifiziert sind und damit unter die Gentechnik-Gesetze der EU fallen. Es gibt jedoch Bestrebungen von mehreren Seiten, genau diese Klarheit und Rechtssicherheit aufzuweichen.
EuGH-Urteil zur Neuen Gentechnik schafft Rechtssicherheit – zum Schutz der Umwelt und und für echte Wahlfreiheit
Nach jahrelangen Debatten über die Einordnung und Regulierung der neuen gentechnischen Methoden wir CRISPR, TALEN, Zinkfinger-Nuklease, ODM hat das EuGH-Urteil Klarheit geschaffen. Diese Methoden sind als Gentechnik zu werten, ihre Produkte folgerichtig als gentechnisch veränderte Organismen. Als solche unterliegen sie einem Zulassungsverfahren, Risikobewertungen und einer klaren Kennzeichnung. Porstner: „Das EuGH-Urteil unterstreicht den Zweck der EU-Gentechnikgesetzgebung, nämlich den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Mit diesen Techniken sind Risiken verbunden, die heute noch kaum bis wenig untersucht sind. Pflanzen oder gar gentechnisch veränderte Tiere einfach ohne Regulierung und Kennzeichnung in die Umwelt auszubringen würde unabsehbare Folgen haben. Und es würde auch für LandwirtInnen und letztlich für KonsumentInnen massive Unsicherheit bedeuten, wenn diese Produkte nicht gekennzeichnet würden. Das EuGH-Urteil bedeutet kein Verbot der Techniken, es schafft Rechtssicherheit und echte Wahlfreiheit!"
Vorstoß zum Aufweichen der Gentechnik-Gesetze am Thema vorbei
Statt die Gentechnikgesetze national und auf EU-Ebene aufzuweichen, wie es da und dort in letzter Zeit immer häufiger gefordert wird, sollte die Kommission dafür sorgen, dass das EuGH-Urteil endlich entsprechend umgesetzt wird und dass es adäquate Kontrollmechanismen für die neuen GVOs gibt. Porstner schließt sich hier den Forderungen der Gentechnik-freien ProduzentInnen und des Handels an und ergänzt: „Eine ordentliche Regulierung über die Gentechnikgesetze ist für uns alle gut. Eine Deregulierung nützt nur wenigen, vor allem wieder jenen Konzernen, die uns schon vor 20 Jahren versprochen haben, sie könnten mit Gentechnik den Welthunger stillen und die Umwelt schützen, das Gegenteil ist der Fall. Für die aktuellen Probleme wie Klimawandel gibt es adäquatere Methoden, auch in der konventionellen Züchtung. Die Umwelt und unsere Gesundheit zu schützen hat mit Verantwortung zu tun. Und zu dieser mahnt uns das EuGH-Urteil. Das mag nicht allen schmecken. Aber für Gentechnik-freie Lebensmittel ist es jedenfalls eine wesentliche Zutat."