Der Verderb von Nahrungsmitteln ist der durch natürlichen Verfall oder unsachgemäße Lagerung begünstige Prozess des Schlecht- bzw. Ungenießbarwerdens von Lebensmitteln.
Lebensmittel sind als lebende biologische Systeme natürlichen Verderbnisprozessen ausgesetzt. Je nach ihrer stofflichen Zusammensetzung unterscheiden sie sich in ihrer Lagerfähigkeit, von der wiederum die Festlegung des Verbrauchsdatums abhängt. Die gesetzlichen Grundlagen regelt das Lebensmittelrecht.