Unter dem Namen „ABB“ wurde der „aechte Düsseldorfer Mostert“ bekannt. Die Bezeichnung „Düsseldorfer Mostert“ darf nur von Herstellern aus Düsseldorf verwendet werden. Der scharfe, malzig-bräunliche Senf wird aus brauner und gelber Senfsaat hergestellt. Der „Düsseldorfer Mostert“ wird laut Aussage von Zeitzeugen seit dem Ersten Weltkrieg nicht mit Traubenmost, sondern mit unfiltriertem Düsseldorfer Branntweinessig angerührt. Im Übrigen ist die Herstellungsweise seit 1726 nahezu unverändert, da zur Vermahlung immer noch ein 500 kg schwerer Granitmühlstein verwendet wird. Ob bei der Herstellung des Düsseldorfer Mosterts nach der ursprünglichen Rezeptur jemals Traubenmost verwendet wurde, kann nicht belegt werden.
Seit August 2012 sind die Bezeichnungen „Düsseldorfer Mostert“, „Düsseldorfer Senf Mostert“, „Düsseldorfer Urtyp Mostert“ und „Aechter Düsseldorfer Mostert“ geschützte geographische Angaben (g.g.A.) nach EU-Recht. Das bedeutet, dass die Namen solchen Produkten vorbehalten sind, die aus Düsseldorf stammen und dabei die Vorgaben des zugrunde liegenden Antrags erfüllen.