Dosieranlagen beinhalten mindestens ein Dosierorgan, welches einen Stofffluss zulässt oder unterbricht, oder selbst einen Stofffluss erzeugt.
Dosierorgane können sein:
- Absperrarmaturen
- Zellenradschleusen
- Pumpen
- Schneckenförderer
Voraussetzung ist die ausreichende Verfügbarkeit des zu dosierenden Stoffes. Dies kann entweder durch ein vor dem Dosierorgan angeordneter Vorlagebehälter oder durch angeschlossene Leitungssysteme erreicht werden. Vorlagebehälter können direkter Bestandteil einer Dosieranlage sein.
Beispiele für Dosieranlagen sind:
- Vergussanlagen
- Membrandosierpumpen
- Flockungshilfsmittel-Aufbereitungsanlagen