Farbebier ist in Brauereien ein alltägliches und beliebtes Hilfsmittel.
- Es ist ein Färbestoff, der wegen der Substanzgleichheit nicht als solcher deklariert werden muss.
- Es ist weitgehend geschmacksneutral.
- Es ermöglicht den Ausgleich produktions- und rohstoffbedingter Farbschwankungen, was insbesondere in der industriellen Großproduktion und im Premiumsegment wichtig ist.
Da es sich bei Farbebier im rechtlichen Sinn um Bier handelt und das Verschneiden verschiedener Biere selbst durch das Reinheitsgebot nicht verboten ist, bietet Farbebier gewerblichen Brauereien erhebliche Rationalisierungsmöglichkeiten. So kann in einem Brauvorgang eine große Menge hellen Grundbieres hergestellt und später ein Teil davon dunkel gefärbt werden. Dem Verbraucher werden im Handel zwei völlig unterschiedlich aufgemachte Biere angeboten, ohne dass zwei Brauvorgänge nötig gewesen wären. Derartig eingefärbte Biere sind nur unter entsprechender Kennzeichnung verkehrsfähig.