Im Zusammenhang mit Lebensmitteln werden die Begriffe verwendet, um gentechnikfreie von gentechnisch veränderten Lebensmitteln abzugrenzen. Bei tierischen Produkten werden dabei meist auch gentechnikfreie Futtermittel mit eingeschlossen.
In Deutschland beispielsweise ist eine freiwillige Kennzeichnung Ohne Gentechnik erlaubt. Von 1998 bis 2008 waren die Anforderungen sehr streng und schlossen jede Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Kaum ein Produkt mit dieser Kennzeichnung kam auf den Markt. Seit 1. Mai 2008 sind die Anforderungen für die Ohne Gentechnik-Kennzeichnung deutlich abgeschwächt: So müssen Tiere nicht ihr ganzes Leben mit gentechnikfreiem Futter gefüttert werden. Bei Schweinen ist in den letzten vier Monaten vor der Schlachtung auf entsprechende Futterpflanzen zu verzichten, bei Milch produzierenden Tieren reichen die letzten drei Monate, bei Hühnern für die Eiererzeugung die letzten sechs Wochen. Gentechnisch veränderte Futterbeimischungen werden bis 0,9 % toleriert. Außerdem sind mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellte Futtermittelzusätze wie Vitamine oder Aminosäuren sowie gentechnisch hergestellte Arzneimittel und Impfstoffe erlaubt. Aus diesem Grund darf in der Schweiz die Milch nicht als gentech-frei ausgezeichnet werden.
Eine Öko-Test-Studie über Sojaprodukte ergab, dass zwei Drittel von 33 getesteten Produkte gentechnisch veränderte Bestandteile enthielten. Derartige Beimischungen seien weit verbreitet, da durch Kontamination bei Ernte, Transport und Verarbeitung gentechnisch veränderte Bestandteile in die Produkte gelangen, so etwa auch in Kekse, Fertiggerichte, Wurstwaren oder Schokolade.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln „ohne Gen-Technik“ seien Zutaten und Zusatzstoffe, Vitamine und Aminosäuren, Aromen und Enzyme aus gentechnisch veränderten Pflanzen zwar tabu. Ausnahmen sind aber gemäß der EU-Öko-Verordnung für biologisch erzeugte Lebensmittel erlaubt, da es keine „genfreien“ Alternativen mehr gibt. In pflanzlichen Lebensmitteln „ohne Gen-Technik“ würden zudem geringfügige, zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen toleriert. Bisherige Vorschriften wären strenger, da sie jegliche Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen ausschlossen. Das EU-Parlament verlangte zunächst einen Grenzwert 0,1 Prozent. Letztlich einigten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Dezember 2007 auf einen Grenzwert für versehentliche Kontaminierung von 0,9 Prozent, der auch für konventionelle Produkte gilt. Über diese Schwelle müssen auch unabsichtlich verunreinigte Lebensmittel in der EU als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet sein. In der Schweiz liegt die Toleranzgrenze derzeit bei 0,1 Prozent.