Produkte werden meist dann zurückgerufen, wenn nach Einschätzung des Herstellers durch Mängel oder Fehlfunktionen des Produktes ein über das akzeptable Maß hinaus deutlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Verbraucher/Anwender oder Sachen in dessen Umfeld zu Schaden kommen können. In die Risikobewertung fließt auch der Vergleich zu erwartender Rückrufkosten mit möglichen Schadenersatzforderungen ein. Manche Unternehmen begleichen eher einen Schaden, als bundes-/europa-/weltweit einen irreparablen Imageschaden zu erleiden. Auch gibt es Haftpflichtversicherungen für solche Fälle.
Um fehlerhafte Bauteile eingrenzen zu können, ist deren Rückverfolgbarkeit in der Produktion ein wichtiges Erfordernis. Hierzu wurde die Dokumentation innerhalb des Fertigungsablaufes beim Hersteller sowie die Kennzeichnung auch einfacher Bauteile mit einem Datumscode oder einer Chargennummerierung ausgebaut. Insbesondere bei Verbrauchsgütern und nicht-technischen Gebrauchsgütern ist es nach dem Verkauf durch den Handel in der Regel nicht mehr nachvollziehbar, wohin ein Produkt verkauft wurde.
Zum Rückruf von fehlerhaften/unsicheren Produkten sind Anzeigeaktionen in Massenmedien (insbesondere in Tageszeitungen) üblich. Dabei wird meist der Umtausch im Handel, manchmal auch das (tlw. kostenfreie) Einsenden der mangelhaften Ware angeboten. Veröffentlichungen in den Medien erreichen meist weniger als 20 % der betroffenen Kunden. Auch einige Internetportale veröffentlichen Produktrückrufe. Automobilhersteller sind gesetzlich verpflichtet, das Kraftfahrt-Bundesamt einzuschalten.
Es kommt vor, dass die Bemühungen der Produzenten zur Rückholung fehlerhafter Produkte unterlaufen werden. So gibt es Verkäufer, die rückgerufene Produkte in ihrem Bestand melden, gegenüber dem Hersteller deren Vernichtung erklären und eine Gutschrift erhalten. Anschließend tauchen diese Produkte in Internetauktionen auf und werden dort verkauft. Solche unlauteren Methoden kann man bspw. bei eBay melden.