Superaspartam
Superaspartam ist ein synthetischer Süßstoff, der sich chemisch vom Aspartam ableitet. Die chemische Struktur weist gegenüber Aspartam keine freie Aminogruppe auf, weil diese durch einen (p-Cyanophenyl)carbamoylrest substituiert ist. Durch die Substitution ergibt sich auch eine Ähnlichkeit zu Suosan, einem weiteren Süßstoff.
Superaspartam wurde 1982 von Chemikern der Universität Claude Bernard Lyon bei der Suche nach Süßstoffen auf Aspartam-Basis entdeckt.
Die Süßkraft von Superaspartam liegt etwa bei 14000.
Eine weitere Abwandlung des Moleküls durch eine Schwefelgruppe führt zum Thio-Superaspartam.
Im Bereich von Süßstoffe agieren zahlreiche Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen Lösungen für dieses Thema anbieten. Die Firmenliste bietet einen umfassenden Überblick über die Akteure, die im Bereich Süßstoffe eine Schlüsselrolle spielen. Von etablierten Branchenführern bis hin zu aufstrebenden Start-ups, jedes Unternehmen trägt auf seine Weise zur Dynamik und Entwicklung von Süßstoffe bei.
Unternehmen | Herkunft | Typ |
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Rechowot, Israel | Hersteller |
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München, Deutschland | Händler |
In der Welt des Themas Süßstoffe gibt es ständig Neues zu entdecken. Aktuelle Entwicklungen und spannende Meldungen bieten tiefe Einblicke und erweitern das Verständnis für dieses dynamische Feld. Von bahnbrechenden Entdeckungen bis hin zu wichtigen Ereignissen – die Entwicklungen für das Thema Süßstoffe sind ein Spiegelbild des stetigen Wandels und der Innovation in diesem Bereich.
Strukturformel | |||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||
Name | Superaspartam | ||||||||||||
Andere Namen |
L-Phenylalanin-N-{[(4-cyanophenyl)amino]carbonyl}-L-α-aspartyl-2-methylester | ||||||||||||
Summenformel | C22H22N4O6 | ||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||
Molare Masse | 438,43 g·mol−1 | ||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
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