In der Chemie sind „Zubereitungen“ aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemenge, Gemische oder Lösungen. Zubereitungen sind absichtlich herbeigeführt und basieren auf einer Rezeptur. Zufällig enthaltene Verunreinigungen usw. werden dabei nicht mit in Betracht gezogen, es sei denn, die Verunreinigungen verlangen eine chemikalienrechtliche Gefahrstoffkennzeichnung. Chemikalienrechtlich werden „Zubereitungen“ von Stoffen (neuen und alten Stoffen), Polymeren und Erzeugnissen unterschieden.
Die Bestandteile der Zubereitung bleiben verhältnismäßig unverändert (Gemische, Lösungen, Gemenge usw.) und/oder beruhen auf chemischen Reaktionen, welche die Eigenschaften der Zubereitung (des Produktes, des Präparates usw.) im Verhältnis zu den Ausgangsstoffen völlig verändern können.