Vorsorge ist besser als Nachsorge: Schulungspflichten nach dem EU-Hygienerecht
Dass Schulungspflichten zur Hygiene öfter als lästige Pflicht, denn als hilfreich und notwendig im Arbeitsalltag von lebensmittelverarbeitenden Betrieben wahrgenommen werden, liegt auf der Hand. Der Umgang mit Lebensmitteln ist schließlich kein Hexenwerk.
Schulungen unterbrechen derweil den betrieblichen Ablauf. Man muss sich die Zeit nehmen, die Schulungsinhalte zu vermitteln und - als Schulungsteilnehmer - auch zu verinnerlichen. Dabei möchte doch jeder einfach nur seine Arbeit machen.
Damit aber genau das möglich ist, sollte die einmal jährlich vorgeschriebene Mitarbeiterschulung nach der EU-Hygieneverordnung Nr. 852/2004 gut vorbereitet und gewissenhaft durchgeführt werden. Denn je besser jeder Einzelne den hygienisch einwandfreien Umgang mit Lebensmitteln verinnerlicht, umso wahrscheinlicher ist es, dass Hygienefehler im Arbeitsalltag nicht zu weit längeren Unterbrechungen des Arbeitsalltags führen, als es eine Schulung je könnte.
Vermittelt werden müssen dabei grundlegende Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene, etwa zur Übertragung von Krankheitserregern, ihrer Vermehrung im Lebensmittel, einschließlich warentypischer Besonderheiten. Auch die Organisation und Durchführung betrieblicher Eigenkontrollen, der Umgang mit Lebensmittelabfällen sowie die Reinigung und Desinfektion sind Themen, die in der Schulung regelmäßig aufgegriffen werden sollten. Eine gute Grundlage zur Vor- und Nachbereitung der jährlichen Hygieneschulung oder auch zum Auffrischen des eigenen Hygienewissens zwischendurch bietet das aid-Heft "Küchenhygiene". In aller Kürze, gut verständlich und mit einprägsamen Bildern sind darin die wesentlichen Punkte hygienischen Arbeitens zusammengefasst.
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