Am 24. September 2010 beschloss der Bundesrat auf Vorschlag des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) sowie des Gesundheitsausschusses (G) und entsprechend der Empfehlungen der Fachgesellschaften (z. B. der DGE) und des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung), die spezifischen Anforderungen an Diabetiker-Lebensmittel [zu] streichen und die Diätverordnung den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an[zu]passen. Damit musste, mit einer Übergangsfrist bis 2012, die Produktion von Lebensmitteln mit dem Hinweis 'Für Diabetiker geeignet' für den deutschen Markt eingestellt werden. Da es sich bei Diabetes mellitus nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht um eine reine „Zuckerkrankheit“ handelt, sondern auch der Eiweiß- und Fettstoffwechsel betroffen ist, kann für Zuckeraustauschstoffe kein Nutzen nachgewiesen werden. Somit gelten für Diabetes-Kranke die gleichen Ernährungsempfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung. Hinweise auf Diät-Lebensmitteln, dass diese für Diabetiker sorglos zu genießen wären, seien demnach irreführend.
Gleichzeitig wurde die in diesem Gesetz definierte Broteinheit abgeschafft.