Der Flüssigei-Skandal im Jahr 1985 führte zu einer Krise bei deutschen Nudelherstellern. Das Stuttgarter Regierungspräsidium unter Regierungspräsident Manfred Bulling warnte damals vor „mikrobiell verseuchten“ Produkten. Der Vorwurf betraf unter anderem den deutschen Nudelhersteller Birkel, der vor Gericht auf Schadenersatz klagte. Der Rechtsstreit zog sich jahrelang hin. Das Gericht stellte fest, dass das Land Baden-Württemberg massive Fehler begangen habe, und rehabilitierte Birkel vollständig. Birkel wollte ursprünglich 43,2 Millionen Mark (nach heutigem Wert etwa 44 Mio. Euro) als Schadensersatzsumme vom Land. Man einigte sich 1991 schließlich auf 12,75 Millionen Mark (nach heutigem Wert etwa 12 Mio. Euro), die das Land zu zahlen habe.
Nach späteren Pressemeldungen sollen tatsächlich mikrobielle Verunreinigungen vorgelegen haben, die durch das Zusammenwirken von Unternehmen, einem beteiligten Gutachter und der damaligen Landesregierung verschleiert wurden. Aus Unterlagen, die dem Stern vorlagen, ergaben sich Hinweise darauf, dass in Birkel-Produkten tatsächlich befruchtete und bebrütete Eier sowie Schmutzeier und auch Schlachtabfälle verarbeitet worden waren.