Die Bezeichnung Kommissbrot (nach alter Rechtschreibung Kommißbrot) findet im deutschsprachigen Raum unter anderem bereits im Jahre 1552 in einem Schriftstück zu Straßburg Erwähnung. Hier ist nachzulesen, dass 12 000 „Commissbrote“ in das Heer-Lager des Königs von Frankreich geliefert wurden. In Weiterem ist bei Adam Junghans, in der „Kriegs-Ordnung zu Wasser und zu Land“ aus dem Jahre 1589 dokumentiert: „ … die Knechte haben … Commiß-Brodt, Wein-Bier, Fleisch … und dergleichen bekommen.“
Der Gebrauch von Kommiss als Bestandteil zusammengesetzter Substantive verbreitete sich im Dreißigjährigen Krieg (1618–1648). Hier gehörten die „Kommissmetzger“ zum Heeres-Tross, und unter „Kommiss-Ordnung“ verstand man das militärische Verpflegungswesen allgemein und im umfassenden Sinne.
Kommissbrot war mit großer Wahrscheinlichkeit ursprünglich ein Brot, dessen Herstellung den Bäckereien vor Ort, in der Nähe der Heerlager auferlegt wurde, da die Heere selbst noch nicht über eigene Feldbäckereien verfügten. Der Begriff hat sich mit der Einführung von Feldbäckereien erhalten und wurde eher noch verstärkt, wie die Bezeichnung „Kommissbrotbäckerei“ als Synonym für Heeresbäckerei durchaus belegt.