Weinrechtlich wird in Deutschland unterschieden zwischen:
- Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure,
- Perlwein,
- Perlwein mit geografischer Angabe und
- Qualitätsperlwein bestimmter Anbaugebiete.
Hauptunterscheidungskriterium hierbei ist die Verwendung von endogener beziehungsweise exogener Kohlensäure, sowie der weinrechtliche Status des Ausgangsproduktes (Tafelwein, Qualitätswein, Qualitätswein b.A).
Perlwein unterliegt in Deutschland nicht der Schaumweinsteuer, es sei denn, die Flasche ist mit einem Schaumweinstopfen verschlossen, der durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt ist.
Nach einer Glanzzeit in den 1950er und 1960er Jahren kam Perlwein in Deutschland weitgehend aus der Mode. Seine Renaissance erlebt er seit Anfang der 1990er Jahre, als zunehmend italienische Perlweine (Prosecco frizzante) am deutschen Markt nachgefragt wurden. Seitdem werden auch in Deutschland wieder nennenswerte Mengen produziert und häufig unter der Bezeichnung Secco vermarktet.