Das Qualitätssystem von Weinen ist seit dem 1. August 2009 durch die EU-Weinmarktordnung neu geregelt worden. Die traditionelle deutsche Qualitätshierarchie, deren Bezugspunkt der Zuckergehalt des Mostes (Mostgewicht), somit also der physiologische Reifegrad des Leseguts, war, wurde hiermit durch ein herkunftsbezogenes System (Terroir) abgelöst. Der für Lebensmittel schon länger geltende Schutz der geografischen Herkunft wurde durch diesen Schritt auch auf den Wein übertragen.
Ergänzend zu den EU-Vorgaben gibt es in den einzelnen Mitgliedsstaaten länderspezifische Bestimmungen, die es erlauben, das eigene Qualitätssystem in das übergeordnete Recht zu integrieren und so an traditionellen Begrifflichkeiten festzuhalten.
Die neue Systematik unterscheidet im Wesentlichen zwischen Weinen mit und solchen ohne geografischer Angabe. Unter einer geografischen Angabe wird hier eine genauere Herkunftsbezeichnung verstanden, die eine Gegend, einen Ort oder eine Weinbergslage benennt. Die Bezeichnung „Deutscher Wein“ dient also nicht als geografische Angabe.
Mit dieser Verordnung hat man sich an das romanische Qualitätssystem angenähert (vgl. Appellation d’Origine Contrôlée), das bei Wein, aber auch anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (z. B. Käse) von jeher die geografische Herkunft als Bezugspunkt für eine qualitative Einordnung gesetzt hat.
Die EU-Weinmarktordnung kennt folgende Bezeichnungen:
- Wein ohne Herkunftsangabe
- Wein mit geschützter geografischer Angabe (hierunter fällt Landwein)
- Wein mit geschützter Ursprungsangabe (hierunter fallen Qualitätswein/Prädikatswein)
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Trauben eines EU-Staates in einem anderen EU-Staat zu Wein zu verarbeiten, oder Weine zu produzieren, deren Lesegut aus einem oder mehreren Drittländern stammt.
Vor dem Inkrafttreten der EU-Weinmarktordnung waren für den Tafelwein – der damaligen untersten Qualitätsstufe – lediglich die Zusatzbezeichnungen weiß, rot, rosé und die Nennung des Herkunftslandes erlaubt. Jetzt ist es möglich, einen Wein der unteren Qualitätsstufe (ohne geografische Angabe) mit der Bezeichnung der Traubensorte und des Jahrgangs zu versehen, was faktisch eine Aufwertung der einfachen Qualitäten bedeutet.
Wein ohne Herkunftsangabe
Diese Qualitätsebene teilt sich in zwei Stufen auf:
- Wein ohne nähere Herkunftsangabe neben dem Erzeugerstaat und ohne Nennung des Jahrgangs und/oder der Rebsorte. Hier sind in geringem Ausmaß Weinfehler erlaubt und die Produktionsbestimmungen erlauben eine weitgehende Freiheit in Bezug auf Anbau und Produktion. Für diese Qualitätsstufe sind keine Ertragshöchstgrenzen festgelegt.
- Wein ohne nähere Herkunftsangabe neben dem Erzeugerstaat, aber mit Nennung des Jahrgangs und/oder der Rebsorte. Der Wein darf keine Weinfehler aufweisen, sollte sortentypisch sein, und seine Produktion unterliegt einem Erntehöchstertrag.
Wein mit Herkunftsangabe
Auch hier wird in zwei Qualitätsstufen unterteilt:
- Wein mit geschützter geografischer Angabe (Wein g.g.A.): Diese Qualitätsstufe entspricht dem Landwein. Der Wein sollte einen gebietstypischen Charakter aufweisen und aus Weintrauben stammen, die in dem umschriebenen Gebiet geerntet worden sind. Bei einigen Weinen g.g.A. ist eine Geschmacksrichtung wie „trocken“ oder „halbtrocken“ festgelegt.
- Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Wein g.U.)
Die Ursprungsbezeichnung benennt eine Gegend, einen Ort oder eine Lage. Diese geografische Herkunft bedingt die Qualität des Weines durch die geografischen Verhältnisse, bestimmte typische Rebsorten, spezifische Formen des Anbaus (Rebschnitt, Stockdichte etc.). Für diese Qualitätsstufe gelten die strengsten Produktionsbedingungen.
- Für den Anbau: Höchstertrag, Stockdichte, Mindestgrenzen für das Mostgewicht
- Für die Weinbereitung: Anreichern, Alkoholreduktion, Spriten, Säuern, Entsäuern, Süßen, Art (Flasche oder Fass) und Dauer des Ausbaus
- Für das Endprodukt: Farbe, Alkoholgehalt, Gesamtextrakt, Geschmacksprofil, Restzucker, Säuregehalt und Vermarktungsrichtlinien
Vor der Vermarktung werden die Weine sowohl analytisch als auch sensorisch geprüft um eine obligatorische Amtliche Prüfnummer zu erhalten.
Man kann also feststellen, dass mit einer enger gefassten geografischen Angabe höher gestellte Produktionsanforderungen verbunden sind.