Rohfrucht
Als Rohfrucht bezeichnet man im Brauereiwesen das ungemälzte Braugetreide.
Bei speziellen Biersorten wird dem fertigen Malz Rohfrucht z. B. aus geschmacklichen Gründen oder zur Erzielung eines höheren Alkoholgehalts zugesetzt. Für die Verzuckerung der Stärke sind dann Enzyme aus dem Malz oder separat zugesetzte Enzyme erforderlich. In Deutschland ist die Zugabe von Rohfrucht zum Malz für kommerzielle Bierherstellung nach dem Reinheitsgebot unzulässig.
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.