Die Bezeichnung „still“ deutet an, dass der Wein nicht perlend oder schäumend ist und somit im Gegensatz zu Perl- bzw. Schaumwein keine oder nur sehr wenig Kohlensäure enthält. In den gemeinschaftsrechtlichen Begriffsbestimmungen – Alkoholstrukturrichtlinie 92/83/EWG aus dem Jahr 1992 – wird lediglich nach schäumenden und nicht schäumenden Weinen unterschieden. Diese dient jedoch eher zur Begriffsbestimmung im Hinblick auf die Steuersätze. Laut Definition der OIV ist Perlwein ein Wein, der einen Kohlensäuredruck von 100 bis 250 kPa bei 20 °C aufweist und erkennbar perlt. Demnach hat Stillwein einen maximalen Kohlensäuredruck kleiner als 100 kPa.
Weintyp | CO2-Druck | |
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Stillwein | 0–100 kPa | 0–1 bar |
Perlwein | 100–250 kPa | 1–2,5 bar |
Schaumwein | 300–600 kPa | 3–6 bar |