Im Lebensmittelrecht ist die Bezeichnung Bitterschokolade nicht festgelegt; Schokolade muss jedoch mindestens 35 % Gesamtkakaotrockenmasse, davon mindestens 18 % Kakaobutter und mindestens 14 % fettfreie Kakaotrockenmasse, enthalten. Im Handel sind Schokoladen mit einem Kakaoanteil von 100 % erhältlich, das heißt, sie enthalten außer Kakaomasse und eventuell Kakaobutter keine weiteren Zutaten.
Da der Mindestkakaoanteil von Bitterschokolade ebenso wie der von Zartbitter oder Halbbitterschokolade nicht geregelt ist, gelten nur handelsübliche Werte entsprechend der Verkehrsauffassung. Üblicherweise hat Bitterschokolade demnach einen Kakaoanteil von 60 %, Zartbitter-/Halbbitterschokolade von 50 %.
Aufgrund des fehlenden oder geringen Milchgehaltes sind die meisten Bitterschokoladen ganz oder nahezu laktosefrei und daher für laktoseintolerante Menschen besser verträglich als Milchschokolade.
Bei Untersuchungen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel fanden sich in allen untersuchten Proben von dunklen Schokoladen Spuren des Schimmelpilzgiftes Ochratoxin A.