Die Tradition des Haustrunks geht schon auf die Zeit von Hammurabi zurück. Danach standen bereits vor 3600 Jahren „jedem Tempelarbeiter fünf Brote und zwei Krüge Bier zu“.
Der Haustrunk ist ein Trunk für den Hausbedarf. In vergangener Zeit wurde dem Arbeiter ein bestimmtes Quantum des eigenen Produkts zur kostenlosen Nutzung, meist in der Menge eines Tagesverbrauchs zur Verfügung gestellt. Zielstellung war es, wie bei anderen Formen des Deputatlohns, den Diebstahl im Betrieb zu unterbinden. So sollten die Arbeiter Gelegenheit bekommen, ihren Privatbedarf legal abzudecken. Die mit dem Haustrunk verbundene Ausgabe von Bezugsmarken diente auch der täglichen Einlasskontrolle im Betrieb sowie dem Umstand, dass die Brauer gleichzeitig die aktuelle Sud-Qualität beurteilen konnten. Mittels der Marken konnte nachrechnet werden, dass die Brauer nicht unversehens größere Mengen unter der Hand weiter verkauften. Die oft eingestanzten Nummern erleichterten diese Kontrollen zusätzlich. Außerdem sorgte das nahrhafte Getränk dafür, dass die Arbeiter bei Kräften blieben, denn ihre kalorische, als auch die Versorgung mit gewissen Vitaminen war damit gewährleistet.
Die Rolle als Deputat kam in Brauereien, Weingütern und Brennereien zum Einsatz. In Kellereien wurden gesonderte Weine minderer Qualität hergestellt, in Brauereien wurde das Standardprodukt des Betriebs als Haustrunk abgegeben. Im deutschen Weinrecht mussten Behältnisse, in denen der Haustrunk hergestellt und aufbewahrt wurde, mit der deutlichen Aufschrift „Haustrunk“ gekennzeichnet werden. Auch nach dem österreichischen Weinrecht war der Haustrunk ein gesondertes Weinprodukt, das nur als Trunk im Haus des Winzers genutzt wurde und keinesfalls für den Markt zugelassen war.