Je nach Wirtschaftsregion und Epoche weichen die Definitionen stark ab. Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. In dieser wird nicht nach Betriebsgröße, Produktionstechnik der Eigentumsverhältnisse in Lebensmittelindustrie und Lebensmittelhandwerk unterschieden, sondern Gemeinsamkeiten bei der Produktion und den Betriebsergebnissen zusammengeführt. Es handelt sich um Wirtschaftszweige aus dem Abschnitt C „Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren“, Abschnitt G „Handel“ und Abschnitt I „Gastgewerbe“. Bei Unternehmen mit breiter Angebotspalette kommt es regelmäßig zu Überschneidungen mit dem Abschnitt A „Landwirtschaft und Fischerei“.
Nach eigenen Angaben des Lebensmittelverbandes hat Deutschland 2020 5,7 Millionen Beschäftigte in 700.000 Betrieben der Lebensmittelwirtschaft.