Beim Erhitzen von natürlicher Weinsäure kommt es zur Dehydratisierung. Dabei entsteht die polymerisierte Weinsäure, die als Metaweinsäure bekannt ist. Für die Metaweinsäure werden verschiedene Konstitutionen wie beispielsweise als cyclisches Dimeres vom Lactid-Typ, als etherartig gebundenes Trimeres oder als oligomerer Ester angegeben.
Metaweinsäure
Metaweinsäure ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 353 zugelassen ist. Sie wird hauptsächlich zur Stabilisierung von Wein eingesetzt.
Die Weinsäure wird als weiß-gelbliches Pulver oder Granulat in abfüllfertige Flaschenweine gegeben. Im Wein dient es als Stabilisator und verhindert die Kristallisation von Weinstein. Metaweinsäure kann wieder zu Weinsäure umgewandelt werden und verliert dadurch mit der Zeit ihre Wirkung.
Im Bereich von Lebensmittelzusatzstoffe agieren zahlreiche Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen Lösungen für dieses Thema anbieten. Die Firmenliste bietet einen umfassenden Überblick über die Akteure, die im Bereich Lebensmittelzusatzstoffe eine Schlüsselrolle spielen. Von etablierten Branchenführern bis hin zu aufstrebenden Start-ups, jedes Unternehmen trägt auf seine Weise zur Dynamik und Entwicklung von Lebensmittelzusatzstoffe bei.
Unternehmen | Herkunft | Typ |
---|---|---|
|
Hamburg, Deutschland | Hersteller |
|
Lausanne, Schweiz | Dienstleister |
|
Marly, Schweiz | Hersteller |
|
Laudenbach, Deutschland | Hersteller |
|
München, Deutschland | Hersteller |
|
Zürich, Schweiz | Dienstleister |
|
Epalinges, Schweiz | Hersteller |
|
Burnaby, Kanada | Hersteller |
|
Emmerthal, Deutschland | Hersteller |
Metasäure wird als Stabilisator und Säuerungsmittel eingesetzt. Sie wird dabei vor allem für Weine verwendet, die nicht über einen längeren Zeitraum gelagert werden sollen. Die Weinsäure darf dabei nur für die Herstellung von Schaumwein, Wein und Weinprodukten, die aus Traubenmostkonzentrat bestehen, genutzt werden.
In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020) aufgelistet. Die Metaweinsäure ist weiterhin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Es besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 100 Milligramm pro Liter Wein.
In der Welt des Themas Lebensmittelzusatzstoffe gibt es ständig Neues zu entdecken. Aktuelle Entwicklungen und spannende Meldungen bieten tiefe Einblicke und erweitern das Verständnis für dieses dynamische Feld. Von bahnbrechenden Entdeckungen bis hin zu wichtigen Ereignissen – die Entwicklungen für das Thema Lebensmittelzusatzstoffe sind ein Spiegelbild des stetigen Wandels und der Innovation in diesem Bereich.
Die Metaweinsäure gilt als gesundheitlich unbedenklich, weswegen kein Wert für die erlaubte Tagesdosis festgelegt wurde.
Im Bereich von Lebensmittelzusatzstoffe bieten White Papers und Fachartikel weitergehende Einblicke und fundiertes Wissen. Diese Sammlung von Fachwissen bietet Ressourcen für alle, die sich eingehend mit den Facetten und Nuancen des Themas Lebensmittelzusatzstoffe beschäftigen möchten. Diese Auswahl an Veröffentlichungen deckt ein breites Spektrum ab – von theoretischen Überlegungen bis hin zu praktischen Anwendungen und Fallstudien - und umfasst Arbeiten von Experten, die Licht auf die komplexen Aspekte von Lebensmittelzusatzstoffe werfen.
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.