Süßungsmittel

Süßungsmittel sind sowohl die Süßstoffe als auch die Zuckeraustauschstoffe. In der Europäischen Union sind sie als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Dabei handelt es sich um natürliche oder synthetische Zuckerersatzstoffe (Zusatzstoffe), die einen intensiven süßlichen Geschmack besitzen.

Eigenschaften

Die Süßkraft von Süßstoffen übersteigt die von Zucker (Saccharose) erheblich. So ist beispielsweise die Süßkraft von Aspartam (E 969) 200 mal so hoch wie die von Saccharose. Süßstoffe haben keinen oder einen sehr geringen physiologischen Brennwert.

Die Süßkraft von Zuckeraustauschstoffen ist dem von Saccharose ähnlich. Der physiologische Brennwert übersteigt zwar den der Süßstoffe, aber nicht den des Zuckers.

Verwendung

In der Europäischen Union sind folgende Süßungsmittel zugelassen:

Süßstoffe

Zuckeraustauschstoffe

  • E 420 Sorbitol
  • E 421 Mannitol
  • E 953 Isomalt
  • E 965 Maltitol
  • E 966 Lactitol
  • E 967 Xylitol
  • E 968 Erythritol

Süßstoffe werden hauptsächlich in der Diabetikerernährung eingesetzt. Da sie keine Glukose enthalten, schaffen sie bei Süßspeisen und Getränken eine Alternative für Diabetiker. Sie werden außerdem in gewichtsreduzierender Kost und Lightprodukten eingesetzt. Dafür werden häufig verschiedene Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe miteinander vermischt.

Unternehmen zum Süßungsmittel

Im Bereich von Süßungsmittel agieren zahlreiche Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen Lösungen für dieses Thema anbieten. Die Firmenliste bietet einen umfassenden Überblick über die Akteure, die im Bereich Süßungsmittel eine Schlüsselrolle spielen. Von etablierten Branchenführern bis hin zu aufstrebenden Start-ups, jedes Unternehmen trägt auf seine Weise zur Dynamik und Entwicklung von Süßungsmittel bei.

Unternehmen Herkunft Typ
Fooditive
Fooditive
Rotterdam, Niederlande Hersteller

Rechtliche Situation

Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung teilt in Deutschland zugelassene natürliche und synthetische Zusatzstoffe in Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe ein. Für Süßungsmittel besteht eine spezielle Kennzeichnungsvorschrift, die besagt, dass die Verwendung dieser deklariert werden muss. Beträgt der Anteil der Zuckeraustauschstoffe über 10 % so muss zusätzlich der Warnhinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ auftauchen. Die Verwendung von Aspartam und Aspartam-Acesulfam-Salz muss mit den Warnhinweis „Mit Phenylalanin oder enthält eine Phenylalaninquelle“ gekennzeichnet sein, um Menschen mit Phenylketonurie zu schützen.

Gesundheitliche Risiken

Sowohl Zuckeraustauschstoffe als auch Süßstoffe sind in der Regel nicht kariesfördernd. Süßstoffe stehen immer wieder in der Diskussion darüber, das Risiko an Krebs zu erkranken oder daran zu sterben, zu erhöhen. Dies konnte allerdings bislang nicht durch Studien belegt werden.