Kritik am SGS Institut Fresenius vergebene Label „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ erlaubt

11.07.2019 - Deutschland

Das Landgericht Hamburg hat heute in einem Urteil einen Kernpunkt  der kritischen Verbraucherinformation der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser in der Causa Danone/Fresenius erlaubt: Es ist demnach zulässig, darauf aufmerksam zu machen, dass das von SGS Institut Fresenius vergebene Label  „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ und/oder Produkte, für die dieses Label vergeben worden ist, eine Reihe von Defiziten aufweisen, die in klarem Widerspruch zu den Anforderungen der BGH-Entscheidung „Biomineralwasser“ aus dem Jahr 2012 und zu Verbrauchererwartungen stehen.

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Nicht zulässig ist nach dem Urteil, das Fresenius-Label „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ als „Schein-Bio-Siegel“ zu bezeichnen oder zu sagen, dass SGS Institut Fresenius die Zertifizierung und ihren Umfang den Anforderungen seiner Kunden individuell anpasst und damit mögliche Verstöße und sich daraus ergebende Konsequenzen wie etwa eine Aberkennung des Labels praktisch ausgeschlossen werden.

Die Qualitätsgemeinschaft hatte die Öffentlichkeit in zwei Pressemitteilungen vom 12.11.2018 und 18.12.2018 zur laufenden Klage von Neumarkter Lammsbräu gegen die deutschen Tochtergesellschaften der internationalen Großkonzerne Danone und SGS (SGS Institut Fresenius) wegen der Verwendung der Labels „Natürlich Bio“ und „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ beim Danone-Produkt Volvic informiert. SGS wollte die kritische Information der Verbraucher in wesentlichen Punkten unterbinden.

Dr. Franz Ehrnsperger, Vorsitzender der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser: „Wer Bio wirklich ernst nimmt, muss sich immer zugleich um Umwelt und Verbraucher kümmern. Dazu gehört auch, dass man die Menschen umfassend informiert, wenn etwas nicht stimmt und dass man die Bio-Prinzipien gegen Angriffe und Aufweichung verteidigt. Es gilt zusammenzuhalten und sich auch von Großkonzernen nicht einschüchtern zu lassen. Das heutige Urteil setzt ein Zeichen, weil das Gericht offenbar ebenfalls zentrale Defizite beim Fresenius-Label sieht. Wie wir mit der Einschränkung umgehen, das Fresenius-Label trotz allem nicht direkt „Schein-Bio-Siegel“ nennen oder sagen zu dürfen, dass Fresenius die Zertifizierung an seine Kunden anpasst, werden wir nach einer eingehenden Prüfung des Urteils sehen. Klar ist: Auch hier steht für uns der bestmögliche Schutz der Bio-Prinzipien und der Menschen an erster Stelle.“

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