Die französische Bezeichnung „Champagne“ ist seit dem 29. Juni 1936 in Frankreich als Appellation d’Origine Contrôlée durch die INAO geschützt. Andere Schaumweine müssen nach deutschem Lebensmittelrecht, je nach Herstellung und Herkunftsland, als Sekt bezeichnet werden. Durch Flaschengärung hergestellte Schaumweine heißen in Frankreich und in Luxemburg Vin Mousseux oder Crémant, in Spanien Cava, in Italien Spumante Metodo Classico, in Deutschland Winzersekt und in Österreich Hauersekt, sofern die Grundweine aus einem einzigen Winzerbetrieb stammen und von diesem selbst oder in einer Erzeugergemeinschaft hergestellt worden sind.
In der früheren Sowjetunion wurde jeder Schaumwein als „Schampanskoje“ bezeichnet. Obwohl schon seit vielen Jahren russischer oder ukrainischer Schaumwein als „Igristoje“ (igristoje wino = „Schaumwein“) gehandelt wird, ist das ursprüngliche Wort immer noch weit verbreitet.
Champagner unterliegt Herstellungsvorschriften, deren Einhaltung durch unabhängige Stellen kontrolliert wird. Hierzu zählen:
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