Als Packgase zugelassen sind Mischungen folgender Gase (E-Nummern in Klammern):
- Kohlendioxid (E 290)
- Stickstoff (E 941)
- Sauerstoff (E 948)
- Argon (E 938)
- Helium (E 939)
- Wasserstoff (E 949)
Die Zusammensetzung des Packgases (Mischungsverhältnis der Gase) ist an das zu verpackende Produkt anzupassen. Meist wird eine Mischung aus Kohlendioxid und Stickstoff verwendet, um den Luftsauerstoff zu verdrängen und damit den Verderbnisprozess zu verlangsamen. Bei Frischfleisch wird hingegen eine Mischung mit sehr hoher Sauerstoffkonzentration verwendet, um das Fleisch in der Verpackung länger rot und frisch erscheinen zu lassen. Frisches Obst und Gemüse braucht aufgrund der Zellatmung eine Sauerstoffkonzentration von 3–10 %.