Die Definitionen sind in den einzelnen Staaten verschieden. In Deutschland gilt: „Bei Tafelwasser, das mindestens 570 Milligramm Natriumhydrogencarbonat in einem Liter sowie Kohlendioxid [d. h. Kohlensäure] enthält, kann die Bezeichnung des Lebensmittels ‚Tafelwasser‘ durch ‚Sodawasser‘ ersetzt werden.“ Umgangssprachlich wird dort unter „Sodawasser“ auch ein nur mit Kohlendioxid versetztes Tafelwasser verstanden. In Österreich kann – gemäß Codex Alimentarius Austriacus – „[b]ei Tafelwasser mit einem Mindestgehalt von 4 g/l Kohlenstoffdioxid […] die Sachbezeichnung ‚Sodawasser‘ lauten.“
Sodawasser, wie es seit 1826 in der vom ungarischen Benediktinerpater Ányos Jedlik erfundenen Siphonflasche abgefüllt wurde, wurde in vielen kleinen Getränkeerzeugungen, die man fast in jedem Ort vorfand, hergestellt. Diese existieren heute nur noch selten. So gab es im Burgenland im Jahr 2010 noch etwa 22 kleine Getränkehersteller. Im Handel sind heute Trinkwassersprudler erhältlich, mit denen in Gaststätten und im privaten Haushalt einfach und günstig aus Leitungswasser „Sodawasser“ hergestellt werden kann. Diese Angebote erfüllen aber meist nicht die deutsche Definition von Sodawasser, da zwar die nötige Menge Kohlensäure, aber nicht die nötige Konzentration von Natriumhydrogencarbonat gegeben ist.