In jedem Stadium der Weinbereitung und Weinvermarktung sind Weinproben erforderlich. Sowohl während als auch nach der Vergärung des Mostes. Hier beurteilt der Kellermeister durch Fassweinproben die Entwicklungsprozesse des Gebindes. Jeder Schritt in der Entwicklung eines Jungweins – vom Filtrieren über Schönung, die Entsäuerung oder die Dauer der Holzfasslagerung – wird nicht nur durch Laboruntersuchungen, sondern auch durch sensorische Verkostungen gesteuert. Bei der Vermarktung von Fasswein interessieren sich auch Käufer und Multiplikatoren für eine Fassweinprobe.
Bei der Festlegung eines Füllverschnitts werden meist betriebsintern mehrere Rezepturvarianten aus den zur Abfüllung als Flaschenwein anstehenden Großgebinden erstellt. Man muss davon ausgehen, dass der Geschmack des gleichen Weins sich in jedem Fass oder Tank leicht unterschiedlich entwickelt hat. Namentlich die Beimengung der Süßreserve ist eine Geschmacksfrage, zu der gern mehrere betriebsinterne Meinungen eingeholt werden.
Wenn der abgefüllte Wein als Qualitätswein vermarktet werden soll, so muss er zur Qualitätsweinprüfung angestellt werden, um die amtliche Prüfungsnummer zu erhalten. Diese erste Prüfung eines Weins ist gesetzlich genau geordnet. Eine Blindverkostung durch Experten gehört dazu.
Bei Einkauf von Wein beim Erzeuger können in der Regel alle Weine vorher probiert werden. Zu diesem Zweck haben viele Betriebe ein Probierzimmer eingerichtet. Hier steht eine Kühlgondel bereit, die mit allen auf der Preisliste verzeichneten Weinen befüllt ist. In diesem äußeren Rahmen kann sich der Weinkunde kostenfrei bei der Suche nach dem für seinen Bedarf passenden Wein beraten lassen. Es kann vorkommen, dass der Kunde auch nach zeitintensivem Probieren der ganzen Preisliste nicht den passenden Wein findet oder nur ganz wenig kauft. Für solche Kunden gibt es mundartliche Bezeichnungen. Im Rheingau werden sie Schnutentunker genannt.
Es werden auch bezahlte Weinproben veranstaltet, die zwar ohne Kauferwartung für die Teilnehmer ablaufen, letztlich aber doch verkaufsfördernde Maßnahmen sind. Die Kosten einer solchen Weinprobe bemessen sich nach Art und Anzahl der zu verkostenden Weine und der Zahl der Teilnehmer. Elf bis höchstens achtzehn Teilnehmer können sich je eine Flasche Wein teilen. Jede für die Weinprobe angebrochene Flasche wird in Rechnung gestellt. Wenn die Weinprobe beim Erzeuger stattfindet, kann sie mit einer Betriebs- oder Kellerführung und einer Kellerprobe verbunden werden. Im Sommerhalbjahr finden Weinwanderungen zu den Weinbergsparzellen des veranstaltenden Weinguts immer mehr Anklang. Es hat sich beim Publikum bewährt, wenn der Interpret einer Weinprobe nicht nur auf die sensorischen Besonderheiten jedes einzelnen Weins aufmerksam macht, sondern auch Informationen über das Weingut, über die Arbeiten im Weinberg und im Keller gibt und nicht zuletzt alles durch launige Anekdoten rund um den Wein auflockert.
Bei der Bestellung einer Weinprobe muss die Grundlinie mit dem Kunden abgestimmt werden. Standard ist eine Weinprobe durch die Qualitätsstufen, beginnend beim einfachen Qualitätswein bis zur Auslese führend; je nach Kostenrahmen kann auch eine Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder ein Eiswein den Abschluss bilden. Eine Weinprobe kann auch zur Vorstellung verschiedener Rebsorten, Weinlagen oder Jahrgänge dienen oder die Unterschiede zwischen trocken, halbtrocken oder mild ausgebauten Weinen aufzeigen. Mehr als zehn bis zwölf verschiedene Weine sind nicht üblich.
Verkaufsfördernd wirken auch Weinpräsentationen, in denen ein oder mehrere Weingüter ihre Erzeugnisse entweder gezielt einem Fachpublikum vorstellen, den Einkäufern des Weinfachhandels und der Gastronomie, oder aber die Veranstaltung wendet sich an die breite Öffentlichkeit.
Bei Weinseminaren werden Weinfreunde von Fachleuten unterhaltsam und Schritt für Schritt in die Tiefe der Weinkultur eingeführt.
Schließlich gibt es noch einige offizielle Anlässe für Weinverkostungen, nämlich wenn ein Erzeugerbetrieb mit seinen Weinen an Prämierungen auf Bundes- oder Landesebene oder gar an internationalen Wettbewerben teilnimmt. Hier regeln wieder Experten den Ablauf.
Auch die amtliche Überwachung nach dem Weinrecht kommt nicht ohne Verkostungen aus. Vom Erzeuger oder aus dem Handel und nicht zuletzt auf Weinfesten werden durch Weinkontrolleure Proben entnommen und amtlich untersucht.