Bioland fordert weitere Verbesserungen zur Ökologisierung
Zur Entscheidung des Agrarrates zur EU-Agrarreform
Es wurde vereinbart, einen Teil der Direktzahlungen der 1. Säule an ökologische Auflagen zu binden. Demnach werden ab 2015 zunächst fünf Prozent der Ackerfläche unter ökologischen Vorrang gestellt. Außerdem müssen landwirtschaftliche Betriebe auf ihren Flächen Mindestanforderungen zum Schutz von Grünland erfüllen und mindestens zwei Ackerkulturen anbauen. „Damit kommen wir dem Grundsatz öffentliches Geld gegen öffentliche Leistungen näher. Die Reform wird aber nur eine spürbare ökologische Wirkung entfalten, wenn das Greening sich ausschließlich auf echte Umweltschutz-Maßnahmen bezieht“, so Plagge.
Ein herber Rückschlag für die Ökologisierung der europäischen Landwirtschaft ist die Kürzung der 2. Säule. Aus diesem Topf werden der Ökologische Landbau und weitere wichtige Programme zum Schutz von Klima, Böden, Gewässern und dem Erhalt der Artenvielfalt finanziert. Deutschland muss hier eine Budgetkürzung von 20 Prozent verkraften. Bioland fordert Bund und Länder daher auf, 15 Prozent der Finanzmittel der 1. Säule zweckgebunden für Biolandbau und Agrar-Umweltprogramme in die 2. Säule umzuschichten. „Diese Maßnahme ist notwendig, um allein den Status quo zu halten. Gut ausgestattete Agrar-Umweltprogramme und Planungssicherheit für die nächsten Jahre sind Grundvoraussetzungen, um den Biolandbau in Deutschland den Zielen der Bundesregierung auszubauen, die da lauten: 20 Prozent der deutschen Anbaufläche soll ökologisch bewirtschaftete werden“, sagt Plagge.
Heute geht der Trilog von Ministerrat, Europäischem Parlament und EU-Kommission zur EU-Agrarreform in die letzte Verhandlungsrunde. Sollten die Parteien bis Ende Juni zu keinem Ergebnis kommen, müsste Litauen die weiteren Verhandlungen organisieren, das die Ratspräsidentschaft in der EU am 1. Juli von Irland übernimmt.
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