EEG-Umlage-Befreiung von Unternehmen muss sichergestellt werden
"Ein Ausschluss der Ernährungsindustrie aus der bestehenden EEG-Ausgleichsregelung stellt eine Diskriminierung dar. Die Ernährungsindustrie befindet sich ebenso im internationalen Wettbewerb, wie andere Industriebranchen, die von dieser Vergünstigung profitieren", so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der BVE.
Der Hintergrund der bestehenden Ausgleichsregelung besteht darin, die Energiekosten von energieintensiven Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu senken, um Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten auszugleichen. Das EEG stellt dabei nicht auf Branchen, sondern Unternehmen ab. In der Ernährungsindustrie profitieren Hersteller aus verschiedenen Teilbranchen, wie z. B. der Schlacht- und fleischverarbeitenden Industrie, der Obst- und Gemüseverarbeitung und der Mühlenwirtschaft, von der EEG-Umlage-Begrenzung.
Energie stellt neben Rohstoffen und Personal einen erheblichen Kostenfaktor für die Hersteller dar. Höhere Energiekosten schwächen unmittelbar die ohnehin angespannte Ertragslage in der Branche, sofern diese nicht an die Kunden weitergegeben werden kann. Der Wegfall der Vergünstigung würde die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen, die sich im Rahmen ihres Exportgeschäfts auf ausländischen Märkten gegen Wettbewerber durchsetzen müssen, deren Energiekosten aber weitaus geringer sind als in Deutschland, erheblich beeinträchtigen.
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