Erneuerbare-Energien-Gesetz: MIV und DRV bereiten Klage gegen EU-Beihilfeleitlinien vor
Die Leitlinien geben den Mitgliedstaaten einen Rahmen für mögliche Kostenentlastungen von Branchen und Unternehmen zur Förderung Erneuerbarer Energien vor. Die Eingruppierung erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Handels- und Stromkostenintensität. Dabei wurde die Milchindustrie nach Auffassung von MIV und DRV ungünstiger eingestuft, als es der Realität entspricht. In dem am 01.08.2014 in Kraft getretenen novellierten EEG wurde diese von der EU-Kommission vorgenommene Einstufung bei der nationalen Ausgestaltung der besonderen Ausgleichregelung übernommen. Das hat zur Folge, dass auf die betroffenen Unternehmen erhebliche zusätzliche Kostenbelastungen zukommen.
Die angemahnte Korrektur der Leitlinien durch die EU-Kommission ist bislang ausgeblieben. MIV und DRV haben sich deshalb entschlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) vorzubereiten. Im Interesse der Mitgliedsunternehmen soll die Rechtmäßigkeit der Zuordnung überprüft und deren Rechte bestmöglich gewahrt werden.
Die Milchindustrie befindet sich in einem intensiven und wachsenden internationalen Wettbewerb. Eine unzureichende Entlastung bei den Stromkosten wird zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen und im Ergebnis zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. "Nach unserer festen Überzeugung müssen deshalb insbesondere die energie- und handelsintensiven Unternehmen der Molkereiwirtschaft in den Katalog der entlastungsberechtigten Branchen aufgenommen werden", fordern DRV-Generalsekretär Dr. Henning Ehlers und MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser.
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