Streit um Werbebegriff - Darf Bier 'bekömmlich' sein?

10.08.2015 - Deutschland

Darf man Bier in der Werbung als "bekömmlich" bezeichnen? Oder verspricht das dem Käufer Dinge, die das Produkt nicht halten kann? Darüber streitet eine Brauerei im baden-württembergischen Leutkirch mit dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW). Der Berliner Verein hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Härle erwirkt und dem Unternehmen die Werbung mit dem Begriff untersagt. Die "Schwäbische Zeitung" hatte über den Zwist berichtet, der am 18. August vor dem Landgericht Ravensburg verhandelt werden soll.

Der VSW beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012. Der entschied damals: Winzer dürfen nicht mit Werbeslogans wie "bekömmlich", "sanfte Säure" oder "Edition Mild" für ihren Wein werben. Das sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung hinweise, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschweige. Das EU-Recht verbietet aber grundsätzlich für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren.

Das Urteil gilt nach Ansicht des VSW auch für Bier. "Auf dieser Grundlage haben wir die Abmahnung ausgesprochen", sagt die Geschäftsführerin Angelika Lange. Brauereichef Gottfried Härle argumentiert dagegen: Das EuGH-Urteil nehme ganz klar Bezug auf die Zusatzaussage, dass der Wein deshalb bekömmlich sein solle, weil er einen niedrigen Säuregehalt habe. "Bei Wein kann der Säuregehalt zu Beschwerden führen. Daher ist das dort auch eine gesundheitsbezogene Aussage." Das sei beim Bier nicht der Fall, daher sei das nicht vergleichbar.

Auf die Entscheidung des Gerichts ist auch der Verband der Privaten Brauereien in Deutschland gespannt. Deren Geschäftsführer Roland Demleitner sagte, es gebe auch andere Betriebe, die den Begriff verwendeten. Demleitner arbeitet neben seiner Tätigkeit für den Verband als selbstständiger Anwalt - und vertritt in dieser Funktion wiederum die Brauerei Härle vor dem Ravensburger Landgericht. "In den Grundsatzaussagen könnte das ein Präzedenzfall werden", sagt er. "Mir ist dazu bislang kein anderer Rechtsstreit bekannt."

Aber was darf Werbung dem Kunden überhaupt versprechen? Bei Lebensmitteln lege das die Health Claims Verordnung fest, sagt Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die EU-Verordnung regelt, welche nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf den Etiketten stehen oder in der Werbung genannt werden dürfen. Wenn ein Hersteller sein Produkt beispielsweise als "fettarm" bezeichnen möchte, muss er diese Werbeaussage - den sogenannten Claim - zuvor beantragen und nachweisen, dass er auch zutrifft. "Das wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und entweder zugelassen oder nicht", sagt Manthey.

Die Brauerei Härle, deren Grundstein 1897 in Leutkirch gelegt wurde, darf ihr Bier aufgrund der einstweiligen Verfügung nun erstmal nicht mehr bekömmlich nennen. "Das Wort war in unserem Internetauftritt bei drei Sorten mit drin", sagt Brauereichef Gottfried Härle. "Das haben wir erstmal entsprechend geändert." Gegen das Verbot des Begriffs will er aber vorgehen: "Wir haben schon in den 30er Jahren damit geworben und sehen auch wirklich keinen Grund, weshalb wir davon Abstand nehmen sollten. Für uns heißt das im Zusammenhang mit unseren Bieren, dass sie gut fürs Wohlbefinden sind."

Rund 47 Millionen Hektoliter Bier wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts im ersten Halbjahr 2015 in Deutschland getrunken. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren das 2,1 Prozent weniger, das führten die Brauer unter anderem auf die guten Umsätze während der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 zurück. Jeweils am ersten Freitag im August wird übrigens weltweit der Tag des Bieres gefeiert - der deutsche Bier-Ehrentag ist am 23. April./kst/DP/zb (dpa)

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