Vorsicht bei Aktivkohle in Lebensmitteln
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Was ist Aktivkohle?
Aktivkohle wird aus pflanzlichen, tierischen, mineralischen oder petrochemischen Stoffen hergestellt und ist als Granulat oder in Tablettenform gepresst erhältlich.
Sie wird als Pflanzenkohle bezeichnet, wenn als Ausgangsmaterialien z. B. Holz, Torf, Nussschalen, Braun- oder Steinkohle bzw. Kunststoffe dienen.
Als Tierkohle, lat. carbo animalis, wird Aktivkohle bezeichnet, die aus tierischem Blut (Blutkohle) oder aus Knochen (Knochenkohle) hergestellt wird.
Wo wird sie eingesetzt?
In der Lebensmittelindustrie wird Aktivkohle in geringen Mengen als Farbstoff E 153 eingesetzt. Gemäß der Zusatzstoffverordnung muss das „quantum satis“ Prinzip („so viel wie nötig und nicht mehr als notwendig“) eingehalten werden. In Frucht- oder Gemüsesäften, wozu auch Smoothies zählen, darf der Farbstoff E 153 nicht eingesetzt werden. Auch einige Kosmetika enthalten Aktivkohle. Im Medizinbereich wird Aktivkohle als Arzneimittel zur Therapie bei Durchfällen und schweren Vergiftungen verwendet um Giftstoffe aus dem Magen-Darm-Trakt zu entfernen.
Welche Auswirkungen hat der Verzehr von Lebensmitteln mit Aktivkohle?
Aktivkohle bindet sehr gut organische Substanzen wie z.B. Gifte oder auch Nährstoffe und Vitamine. Sie unterscheidet dabei nicht zwischen „erwünschten“ und „unerwünschten“ Stoffen.
Beeinträchtigung der Nährstoffaufnahme
Übermäßige oder dauerhafte Einnahme von Aktivkohle hat negative Auswirkungen auf die Nährstoffaufnahme: wesentliche Nährstoffe wie Vitamine und Minerale werden schlechter aufgenommen, da sie im Magen gebunden werden. Zusätzlich kann es in seltenen Fällen zu Verstopfungen oder Erbrechen kommen.
ACHTUNG: Beeinträchtigung der Wirksamkeit von Medikamenten
Durch den Verzehr von Aktivkohle werden Arzneimittel im Darm gebunden und können nicht mehr entsprechend wirken. Die Wirksamkeit der Anti-Babypille sowie von Herz- und Diabetesmedikamenten wird dadurch beispielsweise stark beeinträchtigt.
Sind Lebensmittel mit Aktivkohle das versprochene „Detox“-Wunder?
Der „Detox“-Begriff ist weder definiert noch wissenschaftlich belegt. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Entgiftungs-Diäten oder „Detox“-Produkte die Ausscheidung von Giftstoffen fördern. Außerdem sind „Detox bzw. Entschlacken“ nicht zulässige gesundheitsbezogene Angaben, sie widersprechen dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und sind daher irreführend.
Tipps:
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Verzichten Sie auf Lebensmittel mit Aktivkohle, da sie keine gesundheitlichen Vorteile bringen. Ausnahme: medizinische Indikation z.B. Durchfall
Wenn Sie Lebensmittel mit Aktivkohle verzehren, beachten Sie Wechselwirkungen mit Arzneimitteln:
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Halten Sie einen Abstand von 2-3 Stunden zur Medikamenteneinnahme ein.
Da die Zuverlässigkeit der Pille reduziert wird, kann eine zusätzliche Methode der Empfängnisverhütung notwendig sein.