Kontrollen viel zu selten? Geflügelhalter wirken Eindruck entgegen

30.07.2018 - Deutschland

Werden deutsche Nutztierbestände zu selten kontrolliert? Das suggerieren verschiedene Medienberichte der vergangenen Tage mit Schlagzeilen wie "Alle 48 Jahre eine Kontrolle". Diesem irreführenden Eindruck tritt der ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. mit Entschiedenheit entgegen. "Behördliche Kontrollen gehören für jeden Geflügelhalter zum völlig normalen Arbeitsalltag. Ausnahmslos jeder Durchgang wird im Stall von einem Amtsveterinär überprüft - das ist in der Nutztierhaltung in Deutschland einmalig", stellt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke klar. In der Putenhaltung gibt es im Rahmen dieser "Lebendtierbeschau" entsprechend ca. drei bis vier amtliche Kontrollen pro Jahr, in der Hähnchenhaltung sind es rund sieben bis acht. Das bedeutet im Klartext: Mindestens alle fünf Wochen bzw. alle drei Monate ist ein Amtsveterinär zur behördlichen Kontrolle im Geflügelstall - und eben nicht nur alle 48 Jahre.

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Die aktuellen Meldungen erwecken zudem fälschlicherweise den Eindruck, allein der Staat könne eine zuverlässige Kontrolle von Tierschutz und Tierwohl in der Nutztierhaltung gewährleisten. "Das geht an der Realität in unseren Ställen völlig vorbei", sagt Friedrich-Otto Ripke. So gut und wichtig staatliche Kontrollen zweifelsohne seien, so sinnvoll und unverzichtbar sind zugleich die kontinuierlichen, engmaschigen Eigenkontrollen durch den Tierhalter selber, den bestandsbetreuenden Veterinär, den Berater des Vermarkters und wirtschaftsgetragene Qualitätssicherungssysteme. Ripke: "Unsere starken Eigenkontrollen sichern das gute deutsche System der Geflügelhaltung."

Wie hoch die Kontrolldichte in der deutschen Geflügelhaltung tatsächlich ist, zeigt Rainer Wendt, ZDG-Vizepräsident und Vorsitzender des Bundesverbandes bäuerlicher Hähnchenerzeuger e. V. (BVH), exemplarisch für die Hähnchenhaltung auf. "Ich habe jede Woche mindestens einen Kontrollbesuch im Stall", sagt Wendt, der in Niedersachsen rund 125.000 Hähnchen in drei Ställen hält. Konkret sieht das für seinen Betrieb so aus:

  • Amtsveterinär - mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang: Zweimal während eines jeden Durchgangs kommt der Kreisveterinär zur obligatorischen Lebendtierbeschau vor dem Ausstallen in den Stall - einmal am ca. 25. Tag eines jeden Durchgangs vor dem Vorfangen, einmal vor dem endgültigen Ausstallen der Tiere am ca. 35. Tag. Darüber hinaus kann der Amtsveterinär auch jederzeit unangekündigt den Stall besuchen.

  • Bestandsbetreuender Tierarzt - mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang: Ebenfalls mindestens zweimal während eines jeden Durchgangs überprüft der bestandsbetreuende Tierarzt die Gesundheit der Tiere im Stall - am 10. Tag vor der Impfung der Tiere, dann noch einmal um den 25. Tag herum vor dem Vorfangen. Zudem kommt der Tierarzt jederzeit auf Wunsch des Geflügelhalters bei Auffälligkeiten im Bestand in den Stall.

  • Berater des Vermarkters - mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang: Gleichfalls mindestens zweimal während eines jeden Durchgangs sind die geschulten Berater des Geflügelfleischvermarkters im Bestand und kontrollieren Zustand und Wohlbefinden der Herde.

  • QS-System - mindestens eine Kontrolle alle zwei Jahre: Alle zwei Jahre findet das QS-Systemaudit statt, darüber hinaus ggf. zwischendurch unangekündigte Spotaudits (pro Jahr 50 Prozent der Betriebe). Die QS-Kontrollen sind grundsätzlich risikoorientiert, das heißt: Ist ein Betrieb auffällig geworden, hat er mit häufigeren Kontrollen zu rechnen, jährlich oder sogar alle sechs Monate.

  • Initiative Tierwohl - mindestens zwei Kontrollen pro Jahr: Nimmt ein Betrieb an der Initiative Tierwohl Geflügel (ITW) teil, kommen zudem mindestens zweimal jährlich unabhängige Kontrolleure im ITW-Auftrag in den Stall - zum großen ITW-Audit sowie zum unangekündigten "Bestandscheck" mit Fokus auf tierwohlrelevante Kriterien.

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