OVID bedauert EuGH-Entscheidung zu neuen Züchtungsmethoden

30.07.2018 - Deutschland

Genom-Editierung ist Gentechnik, sagt der Europäische Gerichtshof. Das ist keine gute Nachricht für den Agrarstandort Europa.

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass die neuen biotechnologischen Züchtungsmethoden wie CRISPR-Cas9 dem EU-Gentechnikrecht unterliegen und die mit diesen Verfahren hergestellten Produkte grundsätzlich als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind. "Damit verlieren wissenschaftliche Bewertungen als Grundlage für rechtliche und politische Entscheidungsprozesse weiter an Bedeutung. Das ist keine gute Nachricht für Pflanzenzüchter, Landwirte und Unternehmen der Wertschöpfungskette. Europa koppelt sich dadurch vom technologischem Züchtungsfortschritt ab, der bereits global beachtliche Erfolge erzielt", so Jaana Kleinschmit von Lengefeld, Präsidentin von OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland.

Kleinschmit von Lengefeld weiter: "Die deutsche Ölmühlenindustrie bedauert die Entscheidung des Gerichts. Damit gerät der freie Agrarhandel, der ohnehin bereits unter zunehmenden tarifären Eingriffen leidet, noch mehr unter Druck. Das Urteil erschwert außerdem den Handel mit wichtigen Importrohstoffen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Europa, da die neuen Verfahren bereits in den USA und weiteren Märkten außerhalb der EU zum Einsatz kommen und dort jeweils einzelfallbezogene Entscheidungen im Hinblick auf artfremden Gentransfer relevant sind". In der Regel ist solche Importware von konventionell erzeugten Produkten nicht zu unterscheiden und Rückschlüsse auf die angewandte Züchtungsmethode im Nachhinein nicht möglich.

Mit Genom-Editierung wie CRISPR-Cas9 können DNA-Bausteine in der Zelle punktuell und damit gezielt verändert werden. Das Ergebnis kann dem der zufälligen Mutation in der Natur entsprechen oder das einer herkömmlichen Züchtung sein, sodass sich so veränderte Organismen nicht mehr eindeutig einer Züchtungsmethode zuordnen lassen. Anders als bei der klassischen Gentechnik werden in der Regel keine artfremden Gene übertragen. Entgegen dem EuGH-Urteil bestätigten bereits 2012 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie das Joint Research Centre, ein wissenschaftliches Beratergremium der EU-Kommission, dass die neuen Züchtungsmethoden in den meisten Fällen nicht der Gentechnik zuzuordnen sind.

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