„Sojamilch“ bleibt verboten
Pezibear/ Pixabay
Dabei geht es u.a. um den sogenannten negativen Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse. Begriffe wie „Sojamilch“ oder „Tofubutter“ bleiben verboten und der Strafrahmen wurde neu begründet.
„Wir sind der Bundesregierung, dem Bundesrat und Bundestag dankbar für die Klarstellung“, so Dr. Jörg Rieke, Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes in Berlin. Der Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse ist wichtig für Verbraucher, Verarbeiter und nicht zuletzt für die deutschen Milcherzeuger, so der Verband. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe.
Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) repräsentiert etwa 80 leistungsstarke, mittelständische Unternehmen der deutschen Milch- und Molkereiwirtschaft. Diese stellen mit einem Jahresumsatz von rund 20 Milliarden Euro mit den größten Bereich der deutschen Ernährungsindustrie dar.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.