Neues Gesetz soll Bürgervertrauen in Gütesiegel stärken
Dafür hat die große Koalition in Berlin eigens eine neue Kategorie eingeführt: die «Gewährleistungsmarke». Die Markeninhaber müssen neutral sein, wie Amtschefin Cornelia Rudloff-Schäffer betonte. Sie dürfen die von ihnen zertifizierten Waren und Dienstleistungen also nicht gleichzeitig selbst vermarkten.
Wenn die Erfinder neuer Gütesiegel ihre Kreationen schützen lassen wollen, müssen sie außerdem die Kriterien für Eigenschaften und Qualität offen legen, auf deren Grundlage Produkte ausgezeichnet werden.
Bisher gab es keinen rechtlichen Klau- und Kopierschutz eigens für Gütesiegel. Der Bund folgt mit dem «Markenrechtsmodernisierungsgesetz» der europäischen Markenrechtsrichtlinie, die seit 2016 gilt. Die Bürger sollen damit die Gewissheit haben, dass verbindliche Standards gelten für Erzeugnisse, die mit geschütztem Gütesiegel beworben werden. (dpa)
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