Luft im Speiseeis täuscht Verbraucher
Sommerzeit ist Eiscremezeit - doch Vorsicht vor Schaumschlägern
Photo by Christin Hume on Unsplash
Verbraucherinnen und Verbrauchern ist diese Praxis oft nicht bewusst. Die Hinzugabe von Luft macht Speiseeis besonders cremig - aber vor allem auch günstig in der Herstellung. Wieviel Luft das Eisprodukt enthält, wirkt sich nämlich auf den Grundpreis aus, der hierzulande bei Speiseeis in Volumen angegeben wird. Die Konsequenz: Stark aufgeblasene Eisprodukte wirken im Vergleich zu hochwertigem Speiseeis mit geringem Lufteinschlag besonders preisgünstig.
Das ist Verbrauchertäuschung, denn: "Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es kaum nachvollziehbar, wieviel Luft das Speiseeisprodukt ihrer Wahl tatsächlich enthält", sagt Kathrin Schreiber, Sprecherin der Allianz für Qualitätsspeiseeis. "Nur eine Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht bietet eine sinnvolle Orientierungshilfe beim Preis-Leistungsvergleich von Speiseeis. Wir setzen uns deshalb für eine Änderung der Kennzeichnungspraxis ein."
Diese Ansicht teilen auch Verbraucherschützer und fordern daher seit langem eine Änderung der Fertigpackungsverordnung, zugunsten einer transparenten Speiseeis-Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht. Die besagte Fertigpackungsverordnung wird aktuell unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums novelliert - damit bietet sich endlich die Chance, die irreführende Speiseeiskennzeichnung zu korrigieren. "Es bleibt zu hoffen, dass die Politik hier eine Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes schafft", so Schreiber.
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