Informationen zu mehr als 3.600 Fällen wurden im vergangenen Jahr über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) ausgetauscht. Dank des Behördennetzwerkes konnte z. B. ein internationaler Listeriose-Ausbruch aufgeklärt und Bambusgeschirr mit einer gesundheitsgefährdenden Menge an Melamin vom Markt genommen werden. „Die Zahlen des Vorjahres zeigen, wie wichtig in Zeiten des grenzüberschreitenden Handels ein europäisches Netzwerk zur Wahrung eines hohen Maßes an Lebensmittelsicherheit ist“, so der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Dr. Helmut Tschiersky. „Die europäischen Behörden arbeiten im RASFF sehr eng, schnell und erfolgreich zusammen.“
Mithilfe des Schnellwarnsystems RASFF informieren sich die Staaten der Europäischen Union und assoziierte Länder seit nunmehr 40 Jahren gegenseitig über potentiell gesundheitsgefährdende Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelkontaktmaterialien wie Geschirr, Besteck oder Verpackungen. 2018 hatten 926 aller RASFF-Meldungen einen Bezug zu Deutschland. Besonders häufig wurde dabei vor Nüssen und Nusserzeugnissen gewarnt (16,2 % aller Meldungen), gefolgt von Obst und Gemüse (13,7 %) und Nahrungsergänzungsmitteln, diätetischen und angereicherten Lebensmitteln (8,9 %).
In über 30 % der Meldungen wurde auf eine potentielle Gesundheitsgefahr durch Mikroorganismen wie Salmonellen und Listerien hingewiesen. Schimmelpilzgifte (14,7 %) und eine gesundheitsgefährdende Zusammensetzung (8,2 %), wie beispielsweise nicht zugelassene Inhaltstoffe, waren ebenfalls häufige Gründe für einen Informationsaustausch über das europäische Netzwerk.
Die in den Meldungen mit Deutschlandbezug genannten Produkte stammten zu 14,8 % aus der Bundesrepublik selbst. Danach folgten die Herkunftsländer China (8,3 %) und Türkei (8,0 %). Bei einem großen Teil der chinesischen Produkte handelte es sich um Lebensmittelkontaktmaterialien, die aufgrund des Übergangs unerwünschter Stoffe aus dem Material in Lebensmittel beanstandet wurden. Die aus der Türkei stammenden Produkte wurden meistens bereits an den europäischen Außengrenzen beanstandet und zurückgewiesen und gelangten somit nicht auf den europäischen Markt. Dies betraf vor allem Obst, Gemüse und Nüsse, bei denen häufig Schimmelpilzgifte nachgewiesen wurden.
Listerien in Tiefkühlgemüse
2018 konnte mittels des Europäischen Schnellwarnsystems RASFF auch ein lebensmittelbedingter Krankheitsausbruch aufgeklärt werden. Bereits im Vorjahr hatte die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten auf eine Häufung von Listeriose-Erkrankungen in mehreren europäischen Staaten aufmerksam gemacht.
Im Januar 2018 informierte zunächst Finnland die übrigen Staaten des Netzwerks über einen Fund von Listeria monocytogenes in gefrorenem Mais. Der Mais, wie auch anderes kontaminiertes Tiefkühlgemüse, stammte aus Ungarn. Von dort aus wurde der Mais an Unternehmen in mehreren Staaten geliefert, in denen er in verschiedenen Produkten weiterverarbeitet wurde. Diese verarbeiteten Produkte wiederum wurden in mehr als 80 Ländern weltweit verkauft.
Nach der finnischen Erstmeldung folgten über 300 weitere Meldungen aus ganz Europa sowie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie alle trugen dazu bei, die Lieferwege des Maises zu rekonstruieren, die betroffenen Produkte vom Markt zu nehmen und damit weitere Infektionen zu verhindern.
Melamin in Bambusgeschirr
Neben Lebensmitteln und Futtermitteln wird das RASFF auch zum Informationsaustausch über Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackungen, Besteck und Geschirr genutzt. Geht von diesen ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher aus, z. B. durch den Übergang gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe vom Material auf das Lebensmittel, so wird eine Meldung ins Schnellwarnsystem eingestellt.
Geschirr aus Bambusfasern, besonders für Kinder, ist seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt sehr präsent. Im Jahr 2018 wurden aufgrund einer amtlichen Marktkontrolle in Deutschland Bambusteller beanstandet. In diesem Fall waren die Migrationsgrenzwerte für Melamin überschritten, d. h. ein nicht akzeptabler Übergang von Melamin aus dem Kunststoff auf das Lebensmittel fand statt. Zudem suggerierte die Aufmachung des Produktes, dass es ausschließlich aus Bambusfasern und Maisstärke hergestellt wurde. Für den Verbraucher war nicht ersichtlich, dass die Teller zu einem erheblichen Anteil aus dem Kunststoff Melamin-Formaldehydharz bestanden.
Da das beanstandete Produkt auch online vertrieben wurde, wurde die beim BVL angesiedelte Zentralstelle der Bundesländer für die Kontrolle des Internethandels „G@ZIELT“ aktiv. Mit ihrer Hilfe konnten neben dem stationären Vertrieb auch Onlinehändler in Deutschland und Großbritannien identifiziert werden. Diese Informationen wurden über das RASFF mit den übrigen europäischen Staaten geteilt, so dass auch dort die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden konnten.
Von der Meldung zum Rückruf
Als nationale RASFF-Kontaktstelle erhält das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) alle Meldungen des Schnellwarnsystems. Ist ein gesundheitsgefährdendes Produkt nach Deutschland gelangt, so prüft das BVL die Meldung und leitet sie an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern weiter.
Vor Ort treten die Behörden an die betroffenen Unternehmen heran. Alle erforderlichen Maßnahmen – z. B. ein öffentlicher Rückruf – werden eingeleitet, damit das Produkt schnellstmöglich vom Markt genommen und somit die Verbraucher geschützt werden können.
Stellt sich währenddessen heraus, dass noch weitere Staaten mit dem Produkt beliefert wurden, so wird dies ebenfalls über das RASFF kommuniziert. Zusätzlich zu der eigentlichen Meldung werden auch weiterführende Informationen zu Vertriebswegen und Analyseergebnissen über das Netzwerk geteilt.
Neben der Europäischen Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) sind inzwischen 32 Länder Mitglieder des RASFF-Netzwerks, darunter sämtliche EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island als assoziierte Staaten. Für Deutschland stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als nationale Kontaktstelle 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche den Informationsaustausch sicher.