Brückenteilzeit bleibt überwiegend ungenutzt
Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Gesetzliche Regelung unnötig
Am häufigsten gewähren Großunternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ihren Mitarbeitern Brückenteilzeit. Hier arbeiten sieben Prozent der Mitarbeiter häufig, 14% selten und 38% gelegentlich in Brückenteilzeit. Unternehmen mit weniger als 45 Mitarbeitern sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, dieses Arbeitsmodell anzubieten. Hier melden nur 16% befristete Teilzeitbeschäftigte. "Brückenteilzeit ist sinnvoll, weil sie Arbeitnehmern und besonders Frauen garantiert, wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Fraglich ist allerdings, ob es dafür eine gesetzliche Reglementierung braucht", erklärt Petra Timm, Pressesprecherin bei Randstad. Schließlich geben über die Hälfte der Befragten Personalleiter an (55%), dass sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Befristung von Teilzeit einsetzten.
Kollegen kompensieren Mehrarbeit
Dort, wo seit der Gesetzeseinführung Brückenteilzeit genutzt wird, fangen 38% der Unternehmen die zusätzliche Arbeit mit der vorhandenen Belegschaft auf. Nur (16%) stellen neue Mitarbeiter ein, um die Mehrarbeit aufzufangen. "Damit flexible Arbeitszeitmodelle in der Praxis funktionieren, braucht es klare und verbindliche Absprachen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ziel muss es sein, Transparenz und Vertrauen darüber zu schaffen, wie das Arbeitsverhältnis für beide Parteien erfolgreich fortgeführt wird. Die Rückkehr in Vollzeit muss eine selbstverständliche Option werden, um qualifizierte Mitarbeiter zu halten und langfristig an das Unternehmen zu binden", betont Petra Timm.
Über die Randstad-ifo Personalleiterbefragung
Die hier vorgestellten Ergebnisse stammen aus der Randstad-ifo Personalleiterbefragung Q3 2019, die quartalsweise durch das ifo-Institut im Auftrag des Personaldienstleisters Randstad durchgeführt wird. Die Studie befragt bis zu 1000 Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Die Sonderfrage im dritten Quartal 2019 bezog sich auf die Nutzung von Brückenteilzeit in Deutschlands Unternehmen.
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