Aktuelle Stellungnahme bezugnehmend zur heutigen Pressekonferenz

Nach Paragraph 5 der Datenschutzgrundverordnung keine Adresse gespeichert

20.06.2020 - Deutschland

Wir sind den zuständigen Behörden und allen unterstützenden Organisationen im Kreis äußerst dankbar für ihren Einsatz und die aktuell unermüdliche Arbeit. Alle Verantwortlichen in unserem Unternehmen arbeiten ebenfalls rund um die Uhr, um unsererseits jede mögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/TheDigitalArtist-202249/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=3233754" marked="1">Pete Linforth</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=3233754" marked="1">Pixabay</a>

Wir sind uns bewusst, dass für die Nachverfolgung und damit Eindämmung des Infektionsgeschehens die Lokalisierung aller Beschäftigten an ihrem Wohnort essentiell notwendig ist. Wenn es durch teilweise fehlende Daten zu Verzögerungen in dieser Nachverfolgung kommt, ist dies sehr bedauerlich.

Wir müssen aber dem Eindruck widersprechen, dass wir Daten fahrlässig zurückgehalten hätten, um damit die Arbeit der Behörden zu behindern.

Wir waren als Unternehmen in einer Extremlage. Denn wir mussten in mehreren tausend Fällen gegen geltendes Recht verstoßen und den Datenschutz brechen, um die notwendigen Personaldaten in der geforderten Zeit von unseren Dienstleistern einzufordern und zur Verfügung zu stellen. Letztlich haben wir, in Abwägung aller Konsequenzen, die geforderten Daten der Mitarbeiter unserer Dienstleister zur Verfügung gestellt.

Zur Erläuterung:

Unser Unternehmen darf nach Paragraph 5 der Datenschutzgrundverordnung an persönlichen Daten der Beschäftigten im Werkvertrag einzig den Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum der Beschäftigten erfassen. Weitere Daten dürfen wir nicht besitzen!

Im Zuge der Aufklärung der aktuellen Situation wurden wir aufgefordert, alle Adressdaten der Beschäftigten im Werkvertrag an die Behörden zu melden. Diese Aufforderung wurde umgehend an alle Dienstleister weitergeben. Ein Teil der vielen Adressdaten konnte auf diese Weise kurzfristig der Behörde übergeben werden.

Einige Dienstleistungsunternehmen hatten jedoch große datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, und waren nicht bereit, ohne eine schriftliche Anforderung die personenbezogenen Daten herauszugeben. Nachdem diese schriftliche Anforderung der Behörde vorlag, konnten auch die noch ausstehenden Adressen umgehend der Behörde übergeben werden.

Abschließend wollen wir nochmals betonen: Wir haben großes Verständnis für den Druck, unter dem alle Beteiligten arbeiten. Alle Verantwortlichen bei Tönnies werden auch weiter mit Hochdruck arbeiten, und den Behörden jede mögliche Unterstützung in dieser Ausnahmesituation geben.

Ursachenermittlung

So fand bereits am heutigen Samstag von 10 bis 17 Uhr, eine detaillierte technische Kontrolle zur Ursachenermittlung durch den Arbeitsschutz der Bezirksregierung Detmold, das Gesundheitsamt im Kreis Gütersloh und die Uniklinik Bonn in kooperativer Atmosphäre mit unseren Fachleuten statt.

Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen

Weitere News von unseren anderen Portalen

Themenwelt Künstliche Intelligenz (KI)