Insekten essen? Lebensmittel mit Insekten tauchen mehr und mehr in Supermärkten auf

Noch steht die Zulassung aus, für Vermarktung und Verkauf gelten derzeit nur Übergangsregelungen

07.10.2020 - Deutschland

Ob als Zutat in Nudeln, Proteinriegeln, Müslis oder als gewürzte Snacks: Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. tauchen zunehmend im Sor­timent des Lebensmittelhandels auf. Sie sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa noch aussteht, es gelten Über­gangsregelungen. Die Verbraucherzentralen überprüften in einem Marktcheck 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem stationären Handel auf Nährwerte, Kennzeichnung und Werbe­aussagen Das Ergebnis: Hersteller müssen nachbessern, vor allem bei der Kennzeichnung ihrer Produkte.

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„Gerade die Allergenkennzeichnung ist bei vielen Produkten lückenhaft,“ sagt Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Zudem fehlen oft Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden. Bei den Werbeaussagen ist ein erheblicher Anteil von unzulässigen, nährwertbezogenen Angaben aufgefallen.“  Ein weiteres Manko: Einige Produkte enthalten sehr viel Zucker oder Salz.

Kennzeichnung möglicher Allergene lückenhaft

Bei Allergien gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere kann der Verzehr von Speiseinsekten eine allergische Reaktion auslösen. Derzeit ist eine entsprechende Allergenkennzeichnung nicht verpflichtend. Bei allen im Marktcheck untersuchten Lebensmitteln wurde auf eine mögliche allergische Reaktion bei bestehender Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen. Dagegen fand sich lediglich bei 72 Prozent der Produkte ein entsprechender Hinweis für Hausstaub­milbenallergiker und nur bei gut der Hälfte ein Hinweis für Weichtier­allergiker. Bei einigen Insektensnacks waren Gluten und Soja als Allergene gekennzeichnet. Das ist vermutlich auf die Fütterung der Insekten zurück­zuführen, da der Darm üblicherweise mitverzehrt wird. „Wer eine bestehende Allergie auf Schalen- und Krustentiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben hat, sollte beim Verzehr von Speiseinsekten vorsichtig sein,“ rät Holzäpfel. Ein verpflichtender Allergenhinweis ist daher dringend nötig.

Verwendungshinweise Unvollständig oder nicht vorhanden

Unabhängig von möglichen Allergien kann der Verzehr der neuartigen Lebensmittel für Verbraucher problematisch werden, denn: Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Um deren Sicherheit zu gewährleisten, sollten die eingesetzten Speiseinsekten entweder erhitzt oder einem anderen Verfahren, wie einer Hochdruckbehandlung, unterzogen werden. Gesetzliche Vorgaben dafür gibt es bislang noch nicht. Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte war nicht ersichtlich, ob die Speiseinsekten bei der Herstellung erhitzt oder anderweitig zur Keimabtötung behandelt wurden. Die Verbraucherzentralen fordern daher die Hersteller auf, das Keimabtötungsverfahren zu kennzeichnen und gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

Werbeangaben zum Teil fehlerhaft

Zwölf der überprüften Insektenprodukte trugen insgesamt 20 eindeutig unzulässige nährwertbezogene Angaben. So wurden beispielsweise zahlreiche Produkte als „reich an Protein“ beworben, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Eiweiß nicht enthalten war. Außerdem wurde bei mehreren Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen geworben, die gar nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt waren. „Das ist ebenfalls nicht erlaubt,“ sagt Holzäpfel, „Neben einer besseren Kennzeichnung durch die Hersteller ist auch die Lebensmittelüberwachung gefragt. Sie sollte insektenhaltige Lebensmittel stärker auf unzulässige Angaben kontrollieren und Kennzeichnungsmängel ahnden.“

Preis: Teuer –  Nutzen: Fraglich

Unabhängig von fehlenden Kennzeichnungen und falschen Werbeangaben ist der Nutzen von insektenhaltigen Lebensmitteln fraglich. Oft enthalten sie nur einen sehr geringen Insektenanteil, teils aber viele süßende Zutaten oder viel Salz. Zudem sind Insektenprodukte, allen voran die Snacks, viel zu teuer. Der durchschnittliche Preis lag in der Marktstichprobe bei über 43 Euro pro 100 Gramm.

FAZIT

Derzeit sind insektenhaltige Lebensmittel im stationären Handel ein Nischenprodukt, die Marktentwicklung bleibt abzuwarten. „Um Verbraucher in Zukunft wirksam vor gesundheitlichen Risiken und Irreführung durch insektenhaltige Lebensmittel zu schützen, müssen die Zulassungsverfahren zügig abgeschlossen und klare rechtliche Vorschriften erlassen werden“, fordert Holzäpfel. „Bis dahin müssen die Hersteller ihrer Verantwortung nachkommen und durch geeignete Produktionsverfahren und umfassende Produktkennzeichnung die Sicherheit ihrer Produkte gewährleisten.“

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