Mehr Schutz für Kinder vor Junkfood-Werbung
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Konkret werde die Altersgrenze über alle bereits bestehenden Regeln hinweg von 12 auf 14 Jahre erweitert, sagte ZAW-Hauptgeschäftsführer Bernd Nauen. So darf Lebensmittelwerbung für Kinder und junge Jugendliche unter 14 Jahren etwa weder direkte Aufforderungen zum Kauf noch zum Konsum enthalten.
"Außerdem ist nun verboten, gegenüber dieser Altersgruppe positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln in der Werbung hervorzuheben, deren übermäßiger Konsum nicht empfohlen wird - ein Snack bleibt ein Snack", so Nauen. Es gehe dabei um Formulierungen wie: "unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe".
Die Regeln beziehen sich nach ZAW-Angaben nach wie vor nicht nur auf klassische Werbung im TV oder Radio, sondern gelten auch in den sozialen Netzwerken. Gerade für Plattformen wie Youtube und Instagram forderten Verbraucherschützer zuletzt immer wieder strengere Regeln.
"Wenn ein Influencer auf Instagram im Auftrag eines Unternehmens Lebensmittel an Unter-14-Jährige bewirbt, hat auch er diese Regeln voll und ganz zu beachten", sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, Katja Heintschel von Heinegg. Anhand von Indikatoren wie der Sprache oder des Einsatzes von Comicelementen lasse sich bestimmen, wann sich Werbung an diese Altersgruppe richte.
Lebensmittelwerbung, die an Kinder gerichtet ist, ist in Deutschland durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zwischen den Bundesländern geregelt. Dieser wird wiederum von den Verhaltensregeln des Werberats ergänzt. Die Verhaltensregeln des Werberats werden von der umfänglich im ZAW vertretenen Werbewirtschaft beschlossen und verabschiedet./jrz/DP/zb
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