Bundestag soll Verbot unfairer Lebensmittel-Praktiken beschließen
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Klöckner sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir stärken die Verhandlungsposition kleiner Erzeuger und Lieferanten gegenüber dem Handel." Dabei gehe es um bessere Erlöse und mehr Augenhöhe. Denn gerade Landwirte kämpften einen ungleichen Kampf "David gegen Goliath". Lieferanten sei häufig nichts anderes übrig geblieben, als unfaire Bedingungen zu akzeptieren, wollten sie nicht ausgelistet werden. Das werde mit dem Gesetz ein Ende haben. "Es muss gelten, was eigentlich die selbstverständlichen Leitlinien des ehrbaren Kaufmanns sind", sagte Klöckner. Den Plänen muss auch der Bundesrat zustimmen.
Die geplanten Verbote
Untersagt werden soll zum Beispiel, dass verderbliche Produkte später als 30 Tage nach der Lieferung bezahlt werden oder dass Händler von Lieferanten Geld fürs Lagern verlangen. Es soll unzulässig sein, Liefervereinbarungen nicht schriftlich zu bestätigen, obwohl Lieferanten es wünschen. Tabu ist demnach künftig auch, mit "Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art" zu drohen, wenn Lieferanten von vertraglichen oder gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Verstößen sollen Geldbußen bis zu 500 000 Euro drohen.
Die Kräfteverhältnisse
Hintergrund ist die generelle Lage auf dem Lebensmittelmarkt. Den vielen, teils kleineren Lieferanten steht ein stark konzentrierter Handel gegenüber. "Es besteht ein eklatantes Marktungleichgewicht", sagte Klöckner - die vier großen Handelsketten verfügten über mehr als 85 Prozent Marktanteil. Dies habe dazu geführt, dass Praktiken zum Standard geworden seien, die Erzeuger benachteiligten, argumentierte das Ministerium.
Die Ernährungsbranche
Der Bauernverband begrüßte die Pläne, die die Position der Landwirte in der Lieferkette stärkten. Es gehe in die richtige Richtung, dass auch größere, von Landwirten getragene
Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe in den Schutz einbezogen werden sollten, sagte Generalsekretär Bernhard Krüsken der dpa. Die Bundesvereinigung der Ernährungsindustrie sprach von einem dringend erforderlichen Schritt, dem weitere folgen müssten. Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel gehe weiter. Und es gebe Beschwerden etwa über unberechtigte Rechnungskürzungen im großen Stil.
Der Handel
Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden - einige Punkte gehen aber darüber hinaus. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte zuletzt noch einmal scharf davor, damit auch große Lebensmittelkonzerne in Verhandlungen mit den Supermärkten zu beschützen. Das verhindere den Wettbewerb um günstige Preise, was auch bei den Kunden ankommen würde. Denn Händler würden dann häufig zu höheren Preisen einkaufen müssen. Und das habe tendenziell preiserhöhende Wirkung für die Produkte in den Regalen./sam/DP/zb (dpa)
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