Neuer Mindestlohn für Beschäftigte in deutschen Schlachthöfen und Wurstfabriken
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Die Mitglieder der NGG-Tarifkommission haben dem Verhandlungsergebnis bereits einstimmig zugestimmt. Die Tarifkommission der Arbeitgeber muss dem von einer Delegation ausgehandelten Ergebnis bis spätestens zum 1. Juni 2021 um 13.00 Uhr endgültig zustimmen. Beide Parteien haben vereinbart, die Details des neuen Tarifvertrages erst nach der offiziellen Annahme durch die Arbeitgeber zu veröffentlichen.
Unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung werden die Tarifvertragsparteien beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Tarifvertrages beantragen.
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