Lieferkettengesetz verabschiedet
Mit dem verabschiedeten Lieferkettengesetz kommt ab 2023 eine Reihe an Sorgfaltspflichten auf Unternehmen zu.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Das Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Ab 2024 betrifft es auch Betriebe mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Unabhängig von der Rechtsform schließt das Gesetz sowohl Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik als auch ausländische Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland ein. Kleine und mittelständische Unternehmen sind indirekt ebenfalls betroffen, wenn auch sie Abnehmer sind. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „erstrecken die Sorgfaltspflichten sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt“.
Ein Verstoß gegen das Gesetz kann neben Reputationseinbußen auch zu finanziellen Strafen führen.
Was beinhaltet das Lieferkettengesetz?
Die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten umfassen:
- Grundsatzerklärung und interne Verantwortlichkeiten;
- Präventiv- und Abhilfemaßnahmen;
- Beschwerdemechanismen;
- Wirksamkeitsüberprüfung der Maßnahmen und Verfahren sowie
- interne Dokumentation und externe Berichterstattung.
Wie kann DNV Unternehmen unterstützen?
DNV steht für jahrzehntelange Erfahrung in der Durchführung von Sozialaudits und berät Unternehmen in der Optimierung hin zu einer nachhaltigen Lieferkette. Als ganzheitlicher Partner steht DNV Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, die rechtlichen Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und darüber hinaus Mehrwert durch Kostenreduktion sowie Effizienz- und Reputationssteigerung zu schaffen. Neben der Expertise verfügt DNV auch über die notwendigen digitalen Lösungen, die zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Sicherung Ihrer nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Das Worker Voice Tool von DNV ist beispielsweise eine digitale Lösung, die speziell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und dessen Lieferkette adaptiert werden kann, um den maximalen Mehrwert sicherzustellen. Nico Irrgang, Principal Consultant für Sustainability bei DNV, sieht vor allem die positiven Aspekte: „Gepaart mit langjähriger Expertise können Unternehmen mithilfe unserer digitalen Lösungen die Rückverfolgbarkeit vereinfachen, umfassend Transparenz schaffen und dabei auch noch Kosten sparen. Bei DNV schauen wir uns nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an, sondern berücksichtigen zukunftsgerichtete Optimierungspotentiale, die über das gesetzlich Geforderte hinausgehen “
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