Zukunftsorientierter Rahmen: Eckes-Granini vereinbart Anspruch auf mobile Arbeit
Neue Gesamtbetriebsvereinbarung für mobiles Arbeiten gilt ab 1. September 2021
Eckes-Granini
Um nun auch für die Übergangs- und nach Corona-Zeit den individuellen Wünschen der Eckes-Granini Mitarbeiter:innen für eine ausgewogene Mischung aus Arbeit im Büro und flexiblem Arbeiten/Arbeiten im Homeoffice gerecht zu werden, haben Gesamtbetriebsrat und Unternehmensleitung die Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten in einer zukunftsorientierten Betriebsvereinbarung geregelt. Sie tritt zum 1. September 2021 in Kraft und schreibt fest, dass Mitarbeiter:innen in Vollzeit an mindestens zwei Wochenta-gen und in Teilzeit mindestens 40 Prozent der individuellen Arbeitszeit mobil arbeiten dürfen, sofern die Tätigkeit es erlaubt und eine Anwesenheit im Büro nicht erforderlich ist.
„Wir wollen unseren Mitarbeiter:innen und Teams einen guten Mittelweg zwischen dem bürobasierten Arbeiten und dem mobilen Arbeiten mit flexiblen Arbeitszeiten ermöglichen und diesbezüglich Planungssicherheit geben. Wichtig ist für uns, dass der regelmäßige persönliche Austausch vor Ort und der Zusammenhalt in den Teams gewährleistet bleibt. Hier vertrauen wir auf ihre Selbstorganisation und Eigenverantwortlichkeit“, erklärt Alexander Gerber, Direktor Human Resources & Organizational Development bei Eckes-Granini.
Stefan Ruhl, Gesamtbetriebsratsvorsitzender von Eckes-Granini: „Zu den Vorteilen des mobilen Arbeitens zählen die größere Flexibilität für unsere Mitarbeiter:innen und damit einhergehend eine bessere Work-Life-Balance. Weniger Fahrten ins Büro bedeuten für unsere Mitarbeiter:innen nicht nur eine Zeitersparnis, sondern mit Blick auf die Nachhaltigkeit auch einen reduzierten CO2-Ausstoß. Zudem steigern mobile Arbeitsmodelle die Attraktivität von Eckes-Granini als Arbeitgeber.“
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