Streit über Nährwertangaben: Dr. Oetker kassiert EuGH-Niederlage
Bild von Engin Akyurt auf Pixabay
Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Lebensmittelunternehmen Dr. Oetker. Dieses hatte bei einem Müsli mit dem Namen "Vitalis Knuspermüsli Schoko & Keks" auf der Vorderseite der Verpackung Angaben zum Brennwert und zu den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz gemacht, die sich ausschließlich auf eine 40-Gramm-Portion Müsli mit 60 Milliliter Milch mit einem Fettgehalt von 1,5 Prozent bezogen.
Der vzbv sah darin eine "Kalorienschönrechnerei" und klagte gegen das Vorgehen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), der sich dann mit Fragen zur Auslegung von EU-Recht an den EuGH wandte.
Dieser verwies nun unter anderem darauf, dass die Informationen zum Nährwert "einfach und leicht verständlich" sein und einen Vergleich von Lebensmitteln sicherstellen sollten. Bei Müsli erfordert dies demnach, dass sich die Angaben auf das "Lebensmittel zum Zeitpunkt des Verkaufs" beziehen. Grund ist, dass es zum Beispiel auch mit Joghurt, Quark, Fruchtsäften oder Früchten zubereitet werden kann.
Der Verband begrüßte die Klarstellungen des EuGH. "Das Urteil macht den Weg frei für mehr Transparenz und Klarheit", kommentierte Vorstand Klaus Müller. Der "Kalorienschönrechnerei bei Lebensmitteln" werde ein Riegel vorgeschoben./aha/DP/stk (dpa)
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