Nach den „Leitsätzen für Feine Backwaren“ muss eine Biskuitmasse bei gewerblicher Herstellung einen Volleianteil von mindestens 66,7 % bezogen auf das Gewicht der Getreideerzeugnisse und Stärke aufweisen. Eiaustauschstoffe werden nicht verwendet. „Eibiskuit“ und andere hervorhebende Qualitätsbezeichnungen erfordern den doppelten Eigehalt bezogen auf den Anteil der Getreideerzeugnisse und Stärke. Der Masse wird in der Regel kein Fett zugesetzt. Unter Zugabe von Fett (z. B. zerlassener Butter) hergestellter Biskuit wird als „Wiener Masse“ bezeichnet.
Das wichtigste Triebmittel bei der Herstellung eines Biskuitteigs ist die Luft, die beim Aufschlagen von Ei und Zucker eingerührt wird. Diese macht die Masse locker und verleiht ihr Volumen. Das Mehl sollte nur kurz untergehoben werden, damit die Luft aus der Masse nicht entweichen kann. Die Masse muss nach der Zubereitung sofort in den vorgeheizten Backofen geschoben werden, da sie andernfalls in sich zusammenfällt. Oft wird dem Mehl zudem Backpulver beigemengt.
Biskuitmasse wird vor allem zur Herstellung von Löffelbiskuits und Tortenböden verwendet, die mit Likör, Obstbrand, Rum, Fruchtsirup, Kaffee oder anderen Flüssigkeiten befeuchtet, manchmal auch mit Marmelade bestrichen und anschließend mit einer Crème (z. B. englische Creme, Buttercreme, Schlagsahne) bestrichen werden. Auf diese Weise werden Charlotten und Creme- und Sahnetorten hergestellt.