Der Vorläufer des Glühweins ist das Conditum Paradoxum aus der Antike. Im Mittelalter waren kalt getrunkene Würzweine beliebt, wie der Hypocras, die in den Gewürzzutaten und im Geschmack dem heutigen Glühwein vermutlich ähnlich waren.
Das wohl älteste überlieferte Glühweinrezept Mitteldeutschlands stammt von August Josef Ludwig von Wackerbarth vom 11. Dezember 1834: Pro Kanne (knapp ein Liter) vier Loth (ein Loth entspricht knapp 16 Gramm) Zimt, zwei Loth Ingwer, ein Loth Anis, ein Loth Granatapfel, ein Loth Muskatnüsse, ein Loth Kardamom sowie ein Gran (heute rund 60 Milligramm) Safran, gesüßt mit Zucker oder Honig.
Im Jahr 1845 wurde Glühwein wie folgt beschrieben:
„Man setzt ½ Flasche guten Rotwein mit 2 oder 3 Gewürznelken und etwas Zimt verdeckt aufs Feuer, dann süßt man ihn nach Geschmack und läßt ihn 2–3 Minuten kochen. Man serviert ihn in Gläsern, nachdem man ihn vorher durch ein Sieb gegossen hat.“
Als in Flaschen abgefülltes, fertiges Produkt gibt es Glühwein seit Winter 1956 zu kaufen, als Rudolf Kunzmann in einer kleinen Ein-Mann-Weinkellerei in Augsburg-Pfersee mit Zucker und Gewürzen versetzten Wein erstmals in Flaschen füllte und als Glühwein verkaufte. Da damals Zucker als Zutat noch verboten war, verhängte das Marktamt der Stadt Augsburg einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Weinrecht. Dieser Bußgeldbescheid ist Beleg für den ersten in Flaschen abgefüllten Glühwein in Deutschland. Später wurde das Weinrecht geändert und Glühwein somit legalisiert.
Heutzutage gehört die Gerstacker Weinkellerei Likörfabrik GmbH aus Nürnberg zu den größten Produzenten von Glühwein mit einem Anteil von mehr als 90 % am gesamten deutschen Glühweinmarkt und 98 % am Glühweinverkauf des deutschen Einzelhandels.